Zürich ZH: Kontrollen bei Edelmetallhändlern – bei zehn Betrieben Verstösse entdeckt
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Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwoch (4.2.2026) gemeinsam mit Partnerorganisationen mehrere Edelmetallhändler in der Stadt Zürich kontrolliert.
Dabei stellten die Einsatzkräfte bei 10 von 14 überprüften Betrieben Verstösse fest. In einem Fall stellte die Polizei rund 200 Gramm Gold sicher.
Zusammen mit der Stadtpolizei Zürich, der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle sowie dem Amt für Wirtschaft kontrollierte die Kantonspolizei Zürich auf dem Gebiet der Stadt Zürich 14 Edelmetallhändler. Bei zehn Betrieben stellten sie Widerhandlungen fest.
Dazu gehörten Verstösse gegen die Sorgfalts- und Dokumentationspflicht, fehlende Bewilligungen für den Ankauf von Edelmetallen sowie nicht geeichte Waagen. Zudem stellten die Einsatzkräfte Mängel bei der Preisbekanntgabe und Verstösse gegen das Mehrwertsteuergesetz fest.
In einem Betrieb fanden die Kontrollorgane rund 200 Gramm Goldschmuck, bei dem die vorgeschriebene Verantwortlichkeitsmarke oder die Angabe zum Feinheitsgehalt fehlte. Die Verantwortlichkeitsmarke zeigt, wer für die Zusammensetzung des Edelmetalls verantwortlich ist, und dient der Qualitätssicherung.
Die Polizei stellte den beanstandeten Goldschmuck sicher und bringt den Händler bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige.
Präventionstipp:
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände nur an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein (Liste – https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/ankauf_von_altedelmetallen.html).
Um Altgold nicht unter Wert zu verkaufen, ist es sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen. Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung. So können Sie sich besser vor Betrug schützen.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich