Kapo Graubünden: Leitpfosten beschädigt – ohne Meldung droht Anzeige
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Ein Leitpfosten ist kein Niemandsland.
Ohne Meldung von Sachschaden oder Wildunfall liegt ein Verstoss gegen die Meldepflicht vor.
Die Kantonspolizei Graubünden weist darauf hin, dass auch Schäden an Leitpfosten oder anderen Strasseneinrichtungen meldepflichtig sind.
Wer einen Sachschaden verursacht oder in einen Wildunfall verwickelt ist und diesen nicht meldet, begeht einen Verstoss gegen die gesetzliche Meldepflicht.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, entsprechende Vorfälle umgehend der Polizei zu melden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden (bearbeitet von Polizei.new-Redaktion)
Bildquelle: Screenshot Video Kantonspolizei Graubünden