Uster ZH: Stadtpolizei warnt – E-Trottinetts für Kinder auf Strassen verboten

E-Trottinetts für Kinder sind auf schweizer Strassen nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden.

Bei Verstössen oder Unfällen, wodurch Drittpersonen zu Schaden kommen, kann es eine Verzeigung durch die Polizei geben oder Haftungsforderungen. Für den Schulweg sind sie absolut tabu!

Die Stadtpolizei Uster weist darauf hin, dass E-Trottinetts für Kinder auf öffentlichen Strassen in der Schweiz nicht erlaubt sind. Sie dürfen ausschliesslich auf Privatgelände benutzt werden.



Kommt es zu Verstössen oder Unfällen mit Schaden an Drittpersonen, drohen Verzeigungen durch die Polizei sowie mögliche Haftungsforderungen. Besonders für den Schulweg sind Kinder-E-Trottinetts nicht gestattet.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Screenshot Video Stadtpolizei Uster

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