Lucies Mörder bekommt Recht - Aus für die lebenslange Sicherheitsverwahrung?

Die lebenslange Sicherheitsverwahrung könnte de facto wirkungslos geworden sein. Daniel H., der Mörder von Lucie Trezzini, hat dagegen geklagt – und Recht bekommen. Damit dürfte die Durchschlagskraft der Massnahme auf Null gesunken sein.

Sieht man sich die Hintergründe an, wird klar: Die eigentlich sinnvolle Ergänzung des Strafgesetzbuchs stand von Anfang an auf wackeligen Füssen – weil ihre Begründung psychiatrischer, nicht juristischer Art war.

Vor über vier Jahren tötete Daniel H. die 16-jährige Lucie Trezzini auf brutale Weise (newsbloggers berichtete). Im Oktober 2012 verurteilte ihn das Aargauer Obergericht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe inklusive lebenslanger Sicherheitsverwahrung. Diese Massnahme war 2004 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Sie soll die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Individuen schützen. Zuvor war nur eine befristete Verwahrung möglich gewesen; in regelmässigen Abständen musste der psychische Zustand des Täters bzw. seine Therapierbarkeit untersucht werden. Für den Fall, dass die Gutachter die betroffene Person für sozialisierbar oder therapierbar hielten, wäre ihre Freilassung angezeigt gewesen – auch in der Schweiz bedeutet lebenslänglich nämlich nicht „bis zum Tod“.

Die Erfahrung zeigt aber leider, dass Mörder mit einer stark deformierten Psyche nach ihrer Entlassung aus der Haft oft wieder töten. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Fall Dubois. Insofern ist die lebenslange Sicherheitsverwahrung ein adäquates Mittel, solche Personen dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Die Schweizer Bevölkerung hatte seinerzeit für die Verwahrungsinitiative gestimmt, der von psychisch kranken Einzeltätern ausgehenden Gefahr vermutlich überdrüssig.

Daniel H. hat gegen seine lebenslange Verwahrung geklagt und vor dem Bundesgericht Recht bekommen. Begründung: Eine wortwörtliche lebenslang andauernde Nicht-Therapierbarkeit hätten die Gutachter H. gar nicht attestiert, sondern nur eine Frist von 20 Jahren gesetzt. Während das Aargauer Gericht diesen langen Zeitraum als quasi-lebenslänglich interpretierte, widersprach das Bundesgericht dieser Sicht. Demnach müssten Gutachter tatsächlich eine lebenslange und nicht zu bannende Gefahr bescheinigen, damit jemand bis an sein Lebensende sicherheitsverwahrt werden darf.

Der Strafrechtsprofesser Martin Killias sieht genau hier das Problem. „Das Problem der lebenslangen Verwahrung ist eben die Frage, was «dauernd untherapierbar» heisst. Voraussagen für die nächsten fünf oder zehn Jahre sind eher möglich. 20 Jahre, die Dauer, von der das Aargauer Obergericht ausgegangen ist, ist eigentlich schon sehr viel. Aber bis ans Lebensende? Kaum ein Gutachter wird jemals so eine Prognose wagen.“ Seiner Meinung nach wird die lebenslange Sicherheitsverwahrung „nie mehr von einer Unterinstanz“ angewendet werden.

So ist eine gute und vom Schweizer Volk erkämpfte Massnahme über Nacht zum zahnlosen Papiertiger geworden. Leider war der lebenslangen Verwahrung die Schwäche, die jetzt zu ihrem juristischen „Hirntod“ geführt hat, bereits in die Gene gelegt. Denn die Begründung ist wackelig. Natürlich kann niemand, zumindest nicht bei einem jüngeren Menschen, sichere Prognosen bis an dessen Lebensende geben. Wie kam man dann überhaupt darauf, die Sicherheitsverwahrung auf diese Grundlage zu stellen? Die Antwort kann nur lauten: Es ist das Primat der Therapie. Mörder werden als „Kranke“ gesehen, die der Therapie bedürfen. Eingesperrt bleiben dürfen sie folglich nur solange, bis sie geheilt sind.

Andere Länder begründen eine tatsächlich lebenslange Haft mit der Schwere einer Tat, etwa England oder Spanien. Für sie stellt sich dann die Frage der Therapierbarkeit nicht: Wer grauenvoll und brutal mordet, landet hinter Gittern – bis zu seinem Tod. Laut Killias ist dies mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Nun kann es zwar sein, dass Daniel H. auch wirklich lebenslang eingesperrt bleibt, falls die Gutachter keine genügenden Fortschritte in seiner psychischen Entwicklung sehen. Doch trotzdem hat die Schweiz, eigentlich bereits vor fast 10 Jahren, eine grosse Chance vertan sich gemeingefährlicher Individuen zu entledigen.
Lassen wir zum Schluss noch einmal Nicole Trezzini, die Mutter der Ermordeten, zu Wort kommen: „Er ist auch nur ein Mensch. Aber er ist zu gefährlich für die Allgemeinheit. Das ist meine Meinung.“

 

Titelbild: Thorben Wengert / pixelio.de

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