Behauptungen zu Michael Schumachers Gesundheitszustand werden rechtlich verfolgt

Aus Anlass der Berichterstattung über Michael Schumacher in der Bunte vom 22.12.2015 weist sein Rechtsanwalt Felix Damm darauf hin, dass die Behauptung, Michael Schumacher könne wieder gehen einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Privatsphäre darstellt.

Hierzu gehören Ausführungen, die Aufschluss über den Gesundheitszustand und den Genesungsfortschritt geben. Schliesslich entspricht diese Behauptung auch nicht der Wahrheit. Die Anwaltskanzlei wird gegen die Bunte rechtliche Schritte in die Wege leiten und rät von der Übernahme der Behauptung ab.

 

Artikel von: damm-rechtsanwaelte.de
Artikelbild: Michael Schumacher auf dem Hockenheimring 2004 (© Dirk Goldhahn, Wikimedia, CC)

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