Wie gut ist der Tierschutz im Zoofachhandel?
von Sorin Barbuta
Zum zweiten Mal nach 2014 führte der Schweizer Tierschutz STS im Jahr 2015 eine schweizweite verdeckte Zoofachhandelsrecherche durch.
Trotz diverser Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr waren weiterhin tierschutzwidrige Käfige sowie in der Anwendung verbotene, tierquälerische Artikel in den Sortimenten vorzufinden. Das in jeder Hinsicht vorbildliche Schweizer Zoofachgeschäft suchte der STS weiterhin vergeblich.
Insgesamt fanden zwischen März und September 2015 Besuche in 43 Zoohandlungen statt. Einerseits wurden Filialen dreier grosser Verkaufsketten besucht (14 Qualipet-, vier Fressnapf- und zwei Hornbach-Filialen), andererseits begutachtete der STS 23 Einzelgeschäfte. Alle besuchten Zoofachhandlungen erhielten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Festgestellte gravierende Tierschutz-Verstösse wurden zeitnah nach den Besuchen den zuständigen Veterinärämtern gemeldet.
Neben den allgemein zum Verkauf angebotenen Tieren, Gehegen, Einrichtungen und Hilfsmittel sowie der Verkaufsberatung stand bei der vorliegenden Recherche der Bereich Reptilien im Zentrum. Deren Haltung erfreut sich zunehmender Beliebtheit und gilt gleichzeitig als besonders anspruchsvoll.
Röstigraben beim Tierschutz im Zoofachhandel
Wenig beispielhafte Zoofachhandlungen fanden sich in allen Landesteilen, allerdings ist zu bemerken: Von den 11 in der Romandie besuchten Geschäften fielen deren neun, drei davon im Kanton Waadt, negativ auf. STS-MitarbeiterInnen fanden zum Teil gravierend tierschutzwidrige Zustände und etliche eindeutige Gesetzesverstösse vor. Einen Goldhamster (Goldhamster sind Einzelgänger) fanden die Testpersonen tot und bereits von Artgenossen „angeknabbert“ in einem winzigen, überfüllten Terrarium.
Die angebotene Möglichkeit zur Stellungnahme nutzte keines der Westschweizer Geschäfte und gleichzeitig reagierten einzelne Veterinärämter wenig motiviert, den Hinweisen zu Tierschutzverstössen nachzugehen. Das ist umso bedauerlicher, als Zoofachgeschäften eine zentrale Rolle bei der Tierschutzqualität in der Heimtierhaltung zukommt. Je tierfreundlicher und vorbildlicher die Fachgeschäfte sind, desto besser wird auch die Tierhaltung ihrer Kunden sein.
Sortiment und Beratung verbesserungswürdig
Auch im Rahmen seiner neuerlichen Recherche entdeckte der STS in der Anwendung verbotene, irreführend deklarierte und/oder tierquälerische Artikel und auch Erziehungshilfsmittel in den Sortimenten. Ebenso fielen nicht tierschutzkonforme Käfige und Terrarien wie die „Life Box“ auf, ein aus Tierschutzsicht zur Tierhaltung völlig ungeeignetes „Behältnis“. Die Kundenberatung war bei rund der Hälfte der besuchten Geschäfte unzureichend und es fehlten vielfach die beim Verkauf von Tieren gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblätter.
Vorbildfunktion wahrnehmen
Der STS fordert die betroffenen Zoofachhandlungen auf, tierschützerische Verbesserungen vorzunehmen. Das beinhaltet – über die Einhaltung der Gesetzgebung hinaus – das Wahrnehmen einer Vorbildfunktion gegenüber der Kundschaft mit erstklassiger Beratung, hilfreichem Informationsmaterial und vor allem einem in jeder Hinsicht tierfreundlichen Sortiment. Unterstützend bietet der Schweizer Tierschutz STS den Geschäften eine massgeschneiderte Tierschutz-Beratung und Schulung an.
Artikel von: Schweizer Tierschutz STS
Artikelbild: © Schweizer Tierschutz STS