Sitten VS: E-Trottinett mit 87 km/h Leistung gestoppt – zwei Raserdelikte registriert

Anfang November hielten die Agenten der Police Régionale des Villes du Centre (PRVC) einen Lenker eines elektrischen Trottinetts an. Die Kontrolle ergab, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit von 87 km/h erreichen konnte.

Darüber hinaus wurden Anfang November zwei Raserdelikte von der Kantonspolizei registriert.

Am Montag, 4. November 2024, am späten Nachmittag, hielten die Agenten der Police Régionale des Villes du Centre den Lenker eines elektrischen Trottinetts an, der auf der Avenue de la Gare in Sitten unterwegs war. Die durchgeführte Kontrolle ergab, dass es sich um ein Trottinett mit einer Leistung von 4300 W anstatt der maximal zulässigen 500 W handelte. Auf dem Prüfstand erreichte das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 87 km/h, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h liegt.

Der rückfällige Lenker war nicht im Besitz eines Führerausweises und das Fahrzeug war weder angemeldet noch verfügte es über eine Haftpflichtversicherung. Es wurde beschlagnahmt und der Lenker, ein 46-jähriger Schweizer, wurde bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Zwei neue Raserdelikte, die von der Kantonspolizei registriert wurden

Am Samstag, 2. November 2024, kurz vor 19 Uhr, wurde ein 30-jähriger Schweizer Automobilist mit einer Geschwindigkeit von 177 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen, als er auf der Kantonsstrasse in Niedergesteln unterwegs war.

Am nächsten Tag, dem 3. November 2024, kurz nach 12 Uhr, ereignete sich ein zweites Raserdelikt auf der Rue du Chablais in Collombey. Ein 25-jähriger Schweizer Automobilist wurde angehalten, nachdem er mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h auf einem auf 80 km/h begrenzten Abschnitt gefahren war.

Die beiden Raser wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Neben einer hohen Geldstrafe und dem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre droht eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

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