Sicher unterwegs: Antworten auf häufige Fragen zum Strassenverkehr

Ob bei der Auffahrt auf die Autobahn, im Umgang mit Rettungsfahrzeugen oder in alltäglichen Verkehrssituationen – jede und jeder sollte die geltenden Verkehrsregeln einhalten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

In diesem Beitrag beantworten wir einige Fragen aus der Bevölkerung rund um den Strassenverkehr.

Muss ich bei der Autobahneinfahrt bis ganz nach vorne fahren, um auf die Autobahn zu fahren?

Nein. Da die auf die Autobahn auffahrenden Autos keinen Vortritt haben, müssen Sie die Geschwindigkeit frühzeitig so anpassen, dass Sie gefahrenlos in eine Lücke auf dem Normalstreifen wechseln können. Bei dichtem Kolonnenverkehr und/oder bei Stau empfehlen wir, bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens zu fahren und dann im Reissverschlusssystem in den Verkehr auf dem Normalstreifen einzufädeln. Fahrzeuge auf dem Normalstreifen müssen in dieser Situation den Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen das Einmünden ermöglichen. Falls sich keine Lücke zum Einfädeln findet, sollten Sie nicht auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten. In dieser Situation ist es ausnahmsweise erlaubt, bis zur nächsten Einspurmöglichkeit kurz auf dem Pannenstreifen weiterzufahren.

Darf man einen Lenker/eine Lenkerin auf zu langsames Fahren aufmerksam machen, zum Beispiel auf dem Beschleunigungsstreifen oder mit 30 km/h in der 50er-Zone?

Tatsächlich kann man gebüsst werden, wenn man im Strassenverkehr ohne zwingenden Grund zu langsam unterwegs ist und so einen gleichmässigen Verkehrsfluss verhindert. Wichtig ist jedoch, dass Lenkerinnen und Lenker nicht selbst aktiv einschreiten sollten, etwa durch Drängeln, dichtes Auffahren oder andere Aktionen, um Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen. Solches Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern ebenfalls strafbar.



Muss man am Tag immer mit Licht fahren?

Motorfahrzeuge müssen seit dem 1. Januar 2014 zwingend auch am Tag mit Licht fahren. Übrigens: Diese Regel gilt auch für E-Bikes und E-Trottinetts (sowohl bis 25 km/h als auch 45 km/h).

Darf ich während der Fahrt die Scheibenwischer betätigen und die Scheiben reinigen, wenn ein Auto hinter mir fährt?

Ja, da eine uneingeschränkte Sicht unerlässlich ist.

Darf ich meinen Hund auf dem Beifahrer- oder Rücksitz transportieren?

Für Hunde gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für andere Ladungen. Lenkende dürfen durch die Ladung – oder eben einen Hund – in keinem Fall behindert oder gefährdet werden. Dementsprechend muss der Hund beim Transport gesichert werden. Dies entweder durch Anschnallgurte für Hunde oder in einer Transportbox auf dem Vorder- oder Rücksitz.

Darf ich während der Fahrt rauchen oder Kopfhörer tragen?

Rauchen ist während der Fahrt erlaubt. Zigarettenstummel aus dem Fahrzeug zu werfen ist jedoch verboten und kann eine Busse zur Folge haben. Das Tragen von Kopfhörern ist ebenfalls gestattet. Die Verkehrsteilnehmenden müssen stets darauf achten, dass die volle Aufmerksamkeit auf der Strasse liegt und somit beispielsweise auch nahende Einsatzfahrzeuge mit besonderen Warnvorrichtungen wahrgenommen werden können.

Darf man während der Fahrt eine andere Person mit gefährlichem Fahrverhalten mit dem Handy filmen?

Lenkende dürfen dies nicht, da sie so selbst abgelenkt sind und sich strafbar machen. Generell ist jegliches manuelle Bedienen des Handys – sei es zum Filmen, Schreiben oder Telefonieren – verboten. Die Ausnahme ist, wenn das Handy freihändig über eine Halterung oder Sprachsteuerung bedient werden kann.

Welche Regeln gelten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene?

Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität, Polizei und des Zolls, die sich durch Blaulicht und Sirene, das sogenannte Wechselklanghorn, ankündigen, müssen alle Verkehrsteilnehmenden den Vortritt gewähren, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale. Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, müssen die Verkehrsteilnehmenden mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen. Blaulicht und Wechselklanghorn dürfen aber nur eingesetzt werden, solange die Dienstfahrt dringlich ist und die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können. Bei nächtlichen dringlichen Dienstfahrten darf das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwendet werden, solange die Lenkerin oder der Lenker nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweicht und das besondere Vortrittsrecht nicht beansprucht.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern/Lisa Schneeberger
Bildquelle: Symbolbild © ddisq/Shutterstock.com

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