Deutschland: Black Friday & Weihnachten – Zoll warnt vor teuren Bestellungen aus dem Ausland
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In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt.
Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
- Bestellungen bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 19 % (ermässigt 7 % z. B. für Bücher, Lebensmittel), ggf. Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken oder Kaffee
- Bestellungen über 150 Euro: EUSt 19 %/7 % + warenabhängiger Zoll + ggf. Verbrauchsteuern
- Geschenksendungen von Privat an Privat: bis 45 Euro abgabenfrei – aber nur in bestimmten Mengen (z. B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen, 500 g Kaffee)
Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?
- Grundsätzlich keine Zollformalitäten
- Aber: Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke, Kaffee etc. fällt auch bei Geschenksendungen an
Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
- Gefälschte Markenprodukte können beschlagnahmt werden
- Kein Anspruch auf Rückerstattung, zivilrechtliche Folgen möglich
- Produkte ohne CE-Kennzeichnung oder Sicherheitswarnungen können zurückgewiesen oder vernichtet werden
Besonderer Hinweis zu Tabakwaren
- Sendungen mit Tabakprodukten oder E-Zigaretten ohne deutsches Steuerzeichen sind verboten
- Diese werden vom Zoll beschlagnahmt
Wie Sie sich informieren können
„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren“, so Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund.
Dort finden sich:
- Einfuhrbestimmungen
- Der Zoll-Chatbot „TinA“ für schnelle Auskünfte
- Ein Abgabenrechner zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten
Quelle: Hauptzollamt Stralsund
Bildquelle: Hauptzollamt Stralsund