Graubünden GR: Bund bewilligt Aussetzung zweier Luchse – Ersatz für getötete Tiere
Polizei.news Redaktion Graubünden Polizeinews Regionen Schweiz Tierwelt
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Gesuch des Amts für Jagd und Fischerei für die Aussetzung zweier Luchse Ende November bewilligt.
Es handelt sich dabei um je einen ausgewachsenen Luchs aus der Jura-Population und den Karpaten. Die Massnahme dient primär als Ersatz für die drei im vergangenen Jahr irrtümlich erlegten Luchse und soll gleichzeitig die genetische Vielfalt stärken.
Ab Februar 2026 beginnen das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und die Stiftung KORA in Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Jagdbehörden mit der Fangaktion eines Luchses im Jura-Gebiet. Ein zweiter Luchs soll aus der Ursprungspopulation in den Karpaten, aus der Slowakei oder Rumänien, eingeführt werden. Da Wildfänge aus Rumänien und der Slowakei sehr gefragt sind, wird sich diese Aussetzung voraussichtlich bis ins Jahr 2028 verzögern. Die Bewilligung des BAFU ist bis Ende 2030 gültig.
Die Aussetzung der ausgewachsenen Tiere dient in erster Linie als Ersatz für die drei Luchse (ein adultes und zwei Jungtiere), die im November 2024 im Rahmen der Wolfsregulation irrtümlich erlegt worden sind. „Durch die Ansiedlung von zwei adulten Tieren soll der Schaden im regionalen Luchsbestand behoben werden“, sagt Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. „Gleichzeitig können wir mit der Wahl des Herkunftsortes aber auch die genetische Verbesserung des Luchsbestandes in den Alpen berücksichtigen.“
Als Standort für die Aussetzung ist das Luchskompartiment „Surselva“ vorgesehen, jenes Gebiet, wo die Verluste entstanden sind.
Quelle: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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