Kanton Basel-Landschaft: Strafrecht ermöglicht Vorgehen gegen Stalking seit 1. Januar 2026
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Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz ein Straftatbestand.
Stalking bedeutet, wiederholt verfolgt, kontrolliert oder belästigt zu werden, oft nach einer Trennung.
Für Betroffene kann dies den Alltag erheblich beeinträchtigen und das Gefühl von Sicherheit nehmen. Die Belastung ist häufig psychisch, sozial oder auch wirtschaftlich spürbar.
Betroffene können sich nun wehren und rechtliche Schritte einleiten. Wichtig ist, Vorfälle möglichst zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Stalking-Tagebuch.
Du bist nicht allein. Du kannst handeln. Melde dich bei uns.
Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft