Tessin TI: Häftling verlässt Gefängnis Lo Stampino unbefugt – Video sorgt für Wirbel

Bezüglich des in den letzten Tagen in den sozialen Medien kursierenden Videos über die unbefugte Verlegung eines Häftlings aus dem Gefängnis Lo Stampino teilen das Ministerium für Institutionen, Gefängniseinrichtungen und die Kantonspolizei Folgendes mit.

Am späten Abend des 24. Januar verliess ein Häftling unter Ausnutzung der besonderen Bedingungen des offenen Vollzugs der kantonalen Justizvollzugsanstalt unbefugt die Anstalt.

Der Vorfall wurde umgehend von der Justizvollzugsanstalt gemeldet, die gemeinsam mit der Justizabteilung und der Kantonspolizei unverzüglich die erforderlichen Massnahmen einleitete.

Dank des schnellen Eingreifens der Strafverfolgungsbehörden und der Abstimmung mit den zuständigen Stellen konnte der Häftling rasch ausfindig gemacht werden.

Die Unterbringung im offenen Vollzug Lo Stampino erfolgt durch den für Zwangsmassnahmen zuständigen Richter, sofern keine Flucht- oder Rückfallgefahr besteht, da diese Massnahme grössere Bewegungsfreiheit gewährleistet und weniger Sicherheitsvorkehrungen erfordert.

Ein Häftling, der den Lo Stampino verlassen möchte, kann dies ohne besondere Schwierigkeiten und ohne zu extremen Massnahmen wie Regelverstössen oder Nichtrückkehr von Urlaub oder ausserhalb der Anstalt geleisteter Arbeit tun.

Es ist zu beachten, dass diese Entscheidungen erhebliche Konsequenzen für den Häftling haben, der, sobald er von den Strafverfolgungsbehörden aufgespürt wird, ins Gefängnis zurückgebracht wird, wo er neben einer Disziplinarstrafe den Rest seiner Strafe in einer geschlossenen Abteilung verbüsst.

Es werden keine weiteren Informationen veröffentlicht.

 

Quelle: Kantonspolizei Tessin
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Tessin

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