Gondo VS: Zoll stoppt Import von fünf Hunden mit gefälschten Tollwutnachweisen

Die Papiere der Pomeranian-Hunde waren gefälscht.

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben zwei Frauen angehalten, die im Begriff waren, fünf Hunde mit gefälschten Dokumenten in die Schweiz einzuführen, insbesondere in Bezug auf den Nachweis der Tollwutimpfung.

Die Hunde wurden in häusliche Quarantäne versetzt.

Im September 2025 erschienen eine 26-jährige Schweizerin und eine 48-jährige Serbin beim Zollposten Gondo (VS), um die Einfuhr von fünf Zwergspitz-Hunden, auch bekannt als Pomeranian, zu deklarieren.

Drei der Hunde waren für den Kanton Waadt und zwei für den Kanton Wallis bestimmt. Die beiden Frauen legten Heimtierausweise sowie angebliche Kaufverträge vor, die in Griechenland ausgestellt worden sein sollen.

Die durch das BAZG durchgeführten Kontrollen zeigten, dass die Dokumente gefälscht waren, insbesondere die Angaben zur Tollwutimpfung. In der Folge räumten die Betroffenen ein, dass die Hunde tatsächlich aus Serbien stammten.

Die zuständige europäische Behörde bestätigte die Fälschung der Impfnachweise.


Bildlegende: Die Heimtierausweise waren angeblich in Griechenland ausgestellt worden.

Diese Sachverhalte stellen Verstösse gegen die geltenden Vorschriften zur Tierimport- und Tierseuchenpolizei dar. Das Dossier wurde an die zuständigen kantonalen Veterinärbehörden weitergeleitet. Diese ordneten administrative Massnahmen an, namentlich die häusliche Quarantäne der Tiere.

Der Fall wurde zudem strafrechtlich angezeigt. Nach Ablauf der 120-tägigen Quarantäne müssen die Halterinnen die Kosten für die veterinärmedizinische Überwachung sowie die administrativen Gebühren übernehmen. Das Strafverfahren ist hängig; es droht eine Busse von bis zu 40’000 Franken.

Einfuhr von Heimtieren

Heimtiere müssen bei der ersten Einfuhr in die Schweiz an der Grenze deklariert werden. Die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren schreibt vor, dass bei der Einfuhr oder beim Transit ein Tier, ein europäischer Heimtierausweis, ein veterinärmedizinisches Zeugnis oder eine Bewilligung vorzuweisen ist.

Die verantwortliche Person muss die Unterlagen an einem während der Öffnungszeiten besetzten Grenzübergang vorlegen. Dies gilt auch dann, wenn der Wert des Tieres unter der aktuellen Wertfreigrenze von 150 Franken liegt.

Bei der Einreise aus einem Drittstaat unterscheiden sich die Vorschriften je nachdem, ob das Herkunftsland als Tollwut-Niedrigrisiko- oder Tollwut-Risikoland gilt. Die Tiere müssen in jedem Fall zuerst korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet, anschliessend gegen Tollwut geimpft und mit den erforderlichen Dokumenten versehen sein.

Bei der Einfuhr aus einem Tollwut-Risikoland wie Serbien gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem ein Bluttest, längere Wartefristen sowie eine Einfuhrbewilligung.

Seit 2018 bearbeitet das Kompetenzzentrum Heimtiere in Brig nachträglich gemeldete Verstösse, welche von kantonalen Veterinärbehörden sowie kantonalen, kommunalen und eidgenössischen Stellen gemeldet werden.

Das BAZG in Kürze

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für die umfassende Sicherheit an der Grenze. Es nimmt Schutz- und Kontrollaufgaben wahr, erhebt Zölle und weitere Abgaben und trägt rund einen Drittel zu den Gesamteinnahmen des Bundes bei.

Durch die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Zudem erfüllt es Aufgaben in rund hundert nichtzollrechtlichen Bereichen, etwa bei Heilmitteln, Artenschutz oder Markenschutz.

Die Entwicklungsschwerpunkte des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT sowie die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel ist es, die Effizienz der Grenzprozesse durch Vereinheitlichung, Vereinfachung und konsequente Digitalisierung zu verbessern.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Bildquelle: Symbolbild © Vikulin/Shutterstock.com

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