Kanton Zürich: Neue Lösungen für straffällige Jugendliche mit hohem Betreuungsbedarf

Der Kanton Zürich verfügt über ein grundsätzlich gut funktionierendes System zur Unterbringung von straffälligen Jugendlichen.

Aber das System hat Lücken: Namentlich für die kleine Gruppe der hochbelasteten Jugendlichen fehlen tragfähige Angebote.

Das zeigt ein Bericht der Direktion der Justiz und des Innern, der auch konkrete Ansätze für eine gezielte Weiterentwicklung des Angebots auflistet.

Langfristig tragfähige Angebote

Die grosse Mehrheit der Jugendlichen wächst problemlos in die Gesellschaft hinein: Rund 95 Prozent kommen nie mit der Justiz in Berührung. Nur etwa fünf Prozent der jungen Menschen bekommen es aufgrund eines Delikts mit der Jugendstrafrechtspflege zu tun, wobei vier Prozent wegen eines Bagatelldelikts belangt werden. Ein solches lässt sich mit einem Verweis, einer Busse oder einem präventiven deliktorientierten Kurs rasch auffangen.

Eine kleine Gruppe von rund einem Prozent fällt hingegen durch wiederholte, teils schwere Delikte auf. Es handelt sich dabei meist um Jugendliche mit einer erheblichen persönlichen Belastung. Diese Jugendlichen stellen die Jugendstrafrechtspflege vor besondere Herausforderungen. Gestützt auf den im Jugendstrafrecht verankerten Grundsatz „Schutz und Erziehung“ müssen die zuständigen Stellen für diese Jugendlichen geeignete Massnahmen finden. Ziel der Massnahmen ist eine nachhaltige Integration in die Gesellschaft.

Der Unterstützungsbedarf dieser Zielgruppe ist komplex und erfordert geeignete Institutionen sowie eine interdisziplinäre Betreuung, die pädagogische, psychologische und psychiatrische Perspektiven umfasst.

In der Praxis zeigen sich jedoch wiederholt Engpässe und Umsetzungsprobleme. „Platzmangel oder fehlende spezialisierte Betreuungs- und Therapiemöglichkeiten in den Institutionen stellen die Jugendstrafrechtspflege immer wieder vor grosse Herausforderungen. Gleichzeitig machen sie die Lücken in einem grundsätzlich gut funktionierenden System sichtbar“, sagt der Leitende Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen.

Vor diesem Hintergrund hat die Direktion der Justiz und des Innern im Rahmen einer Bedarfsanalyse – aufbauend auf dem Versorgungskonzept 2026–2029 des Amtes für Jugend und Berufsberatung – einerseits die bestehenden Angebote überprüft. Andererseits hat sie fachlich fundierte Massnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft erarbeitet. „Für die spezifische und kleine Gruppe von Jugendlichen, um die es hier geht, brauchen wir passende Unterbringungsmöglichkeiten. Diese müssen langfristig tragfähig sein und den Betroffenen Konstanz und Stabilität sichern“, sagt Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern.

Übergangsstation für Timeouts

Der Bericht stellt Entwicklungspotenzial bei Koordination und Kooperation fest. Die von Kanton zu Kanton verschieden gesteuerte Versorgungslandschaft soll durch eine verbesserte inner- und interkantonale Vernetzung gestärkt werden. Zentrale Elemente sind eine abgestimmte Gesamtplanung, eine einheitliche Datengrundlage sowie ein verbindliches Case Management für komplexe Fälle. Ziel sind mehr Transparenz, weniger Doppelspurigkeiten und eine bessere Steuerungsfähigkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem gezielten Ausbau des Angebots für hochbelastete delinquierende Jugendliche. Geplant ist eine geschlossene Übergangsstation, die Timeouts für Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ermöglicht. Die Station soll Jugendliche in akuten Krisensituationen kurzfristig aufnehmen und fachlich fundiert betreuen können.

Angestrebt wird eine jugendgerechte Infrastruktur mit 10 bis 15 Plätzen in altersgetrennten Wohngruppen. Die Jugendlichen sollen sich zwischen einer Woche und maximal drei Monaten in der Timeout-Einrichtung aufhalten. Zur multidisziplinären Betreuung gehört, dass sich die Jugendlichen auch mit Traumapädagogik, Aggressionsmanagement und der Suchtthematik befassen.

Zur Konkretisierung der Massnahme ist eine Machbarkeitsstudie vorgesehen. Kurzfristig stellt das Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) im Sinne eines Pilotprojekts neun Timeout-Plätze für Jugendliche ab 16 Jahren zur Verfügung. „Das MZU bietet Hand für eine kurzfristig machbare Lösung – damit kann das Konzept „Übergangsstation“ rasch umgesetzt und in der Praxis erprobt werden“, sagt Mirjam Schlup, Amtschefin von Justizvollzug und Wiedereingliederung.

Zielgruppen-spezifische Massnahmen

Mit der Einrichtung der Timeout-Station verbunden ist der Anspruch, Sicherungsmassnahmen künftig in dafür geeigneten Institutionen durchführen zu können – und nicht mehr im Gefängnis. Die bestehende Jugendabteilung im Gefängnis Limmattal soll verkleinert werden und einen noch stärkeren Fokus auf Schutz und Erziehung haben.

Weitere Massnahmen betreffen den Ausbau der geschlossenen Angebote für besonders herausfordernde Unter-16-Jährige, spezialisierte Angebote für Jugendliche mit erheblichen Bildungsdefiziten und kognitiven Einschränkungen, Angebote für straffällige unbegleitete minderjährige Asylsuchende sowie die Schaffung jugendforensischer stationärer Akutplätze.

Zudem wollen die zuständigen kantonalen Stellen die individualpädagogischen Massnahmen für besonders belastete Jugendliche stärken sowie geschlechtergerechte Angebote ausbauen. Aktuell fehlen insbesondere angemessene Strukturen für delinquierende Mädchen.

„Es profitieren alle“

Mit diesen Massnahmen entwickelt der Kanton Zürich die Vollzugs- und Versorgungslandschaft gezielt weiter. „Damit senken wir das Rückfallrisiko signifikant – und damit auch die hohen gesellschaftlichen Kosten, die jugendliche Wiederholungstäter verursachen. Es profitieren also alle“, sagt Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Konsequent und bedarfsgerecht umgesetzte jugendstrafrechtliche Massnahmen unterstützen die Betroffenen wirksam auf ihrem Weg in ein deliktfreies Leben – und tragen damit auch zur Stabilität und gesellschaftlichen Akzeptanz des Jugendstrafrechtssystems bei.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Kanton Zürich

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