Höchstvergütungen bei medizinischen Mitteln werden gekürzt
In der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) werden die Vergütungssätze der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für medizinische Mittel und Gegenstände geregelt, die Patienten auf Rezept beziehen und selbst anwenden können. Mit dem Jahreswechsel werden verschiedene Höchstvergütungssätze in dieser Liste gekürzt. Dazu gehören u.a. die Höchstvergütungen für Blutzuckerteststreifen oder Lichttherapie-Lampen. Ziel dieser Massnahme sind Kosteneinsparungen. Erwartet werden Minderausgaben von mehreren Millionen Franken.
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