Am kommenden Samstag, 29. Mai 2021, kann es in Solothurn zu einer nicht bewilligten Kundgebung kommen.
Trotz Verbots sind verschiedene Aufrufe zu einer Teilnahme in Umlauf. Die Polizei steht mit einem Grossaufgebot im Einsatz, um die illegale Kundgebung zu verhindern.
Der Kanton Luzern hebt die Maskenpflicht auf der Primarschulstufe (ab 5. Klasse) nach Pfingsten auf. Die Rahmenschutzkonzepte werden entsprechend angepasst.
Die seit den Sportferien geltende Maskenpflicht für Primarschülerinnen und -schüler in Innenräumen wird per Dienstag, 25. Mai 2021, aufgehoben.
Essen-Rüttenscheid: Am Mittwochmorgen (19. Mai) wurde ein Streifenteam der Polizei Essen aufgrund eines Streits zu einer Rüttenscheider Arztpraxis gerufen.
Hintergrund des Streits war eine vermeintlich durch den 55-jährigen Arzt verabreichte Corona-Impfdosis bei einem 49-jährigen Patienten Anfang des Monats. Der Arzt soll widerrechtlich gegen Zahlung von Bargeld die Impfung durchgeführt und Blanko-Aufkleber mit einer Chargennummer des Impfstoffs für den Impfpass ausgehändigt haben.
Die Kantonspolizei Nidwalden wird diese Woche an zwei bewilligten Kundgebungen in Oberdorf und Stansstad ihren Sicherheitsauftrag wahrnehmen.
Eine zentrale Auflage, die von den Veranstaltern sichergestellt werden muss, ist die Maskentragpflicht unter den Teilnehmenden der Kundgebungen.
In Urnäsch ist es am Samstag, 15. Mai 2021, zu einer unbewilligten Demonstration von Gegnern der verordneten Corona-Massnahmen gekommen.
Die Kantonspolizei wurde am Vormittag über die mögliche Demonstration informiert und war mit einem grösseren Aufgebot präsent. Die für die Organisation verantwortlichen Personen werden zur Anzeige gebracht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie für die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen.
Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.
Für Samstag, 15. Mai, wird in Bern erneut zu einer unbewilligten Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen aufgerufen. Weiter findet gleichentags die Pokalübergabe an YB statt: Wie im Vorjahr muss leider auf Feierlichkeiten verzichtet werden.
Bei Kundgebungen gilt nach wie vor eine Obergrenze von 100, bei privaten Veranstaltungen gar 15 Personen. Der Gemeinderat ruft deshalb dazu auf, die geltenden Corona-Regeln zu beachten und Menschenansammlungen zu vermeiden.
Leipzig / Wurzen (Sachsen). Am Abend des 10.05.2021 führten Einsatzkräfte der Polizeidirektion Leipzig mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei im Stadtgebiet Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen mehrere Einsätze anlässlich verschiedener Versammlungen und Spaziergänge durch.
In Wurzen trafen sich gegen 18:30 Uhr auf dem Bürgermeister-Schmidt-Platz insgesamt 20 Personen. Diese bewegten sich in kleinen Gruppen entlang der der Lüptitzer Straße und verflüchtigten sich wenig später wieder. Ein Versammlungscharakter konnte auch hier nicht festgestellt werden.
Die Städte Aarau und Wettingen haben die für den 08. Mai 2021 geplanten Demonstrationen nicht bewilligt. Die Kantonspolizei Aargau hat darüber berichtet und wendet sich erneut an die Kundgebungswilligen und die unbeteiligte Bevölkerung.
Trotz der ablehnenden Entscheide bezüglich Bewilligung von Demonstrationen am 08. Mai 2021 in Aarau und Wettingen mobilisierten Kundgebungswillige in den letzten Tagen auf Social Media für unbewilligte Veranstaltungen.
Am Freitagabend, 7. Mai 2021, musste die Polizei in Schwellbrunn mehrere Personen einer privaten Veranstaltung wegen der geltenden Covid-19-Verordnung büssen.
Kurz vor 22.00 Uhr erhielt die Kantonspolizei die Meldung über eine private Veranstaltung, bei welcher der Verdacht bestand, dass gegen die geltende Personenregelung im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung verstossen wird.
Der Regierungsrat nimmt den Mehrheitsentscheid des Verwaltungsgerichts zur Beschwerde gegen die damalige kantonale Covid-19-Verordnung zur Kenntnis.
Er wird den Sachverhalt analysieren und prüfen, wie weiter vorzugehen ist.
Am Samstagnachmittag (01.05.2021) wurde die Stadtpolizei St.Gallen auf eine illegale Party in einem Waldstück hingewiesen. Vor Ort wurden rund 50 Personen angetroffen.
Die illegale Party wurde aufgelöst. Die Teilnehmenden wurden mit CHF 100 und der Veranstalter der privaten Veranstaltung mit CHF 200 gebüsst sowie zur Anzeige gebracht.
In Freibädern gilt keine Maskenpflicht ausser in Eingangs- und Garderobenräumen.
Die Freibäder können in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Aussenbereiche wie Liegewiesen und Beckenbereiche vorsehen.
Passau. Vier gefälschte Testnachweise festgestellt.
Am Mittwochnachmittag (28.04.2021) kontrollierten Passauer Grenzpolizisten auf der BAB A 3 in Fahrtrichtung Regensburg einen Pkw mit rumänischer Zulassung. Das Fahrzeug war mit vier Personen besetzt.
Die Kantonspolizei St.Gallen steht für ihren Einsatz in Rapperswil-Jona vom vergangenen Samstag, 24. April 2021, in der Kritik. Trotz rund 4000 Kundgebungsteilnehmenden blieb die Veranstaltung friedlich und es kam weder zu Sachschaden, noch zu verletzten Personen.
Die Regierung ist der Überzeugung, dass die Kantonspolizei St.Gallen korrekt und richtig gehandelt hat. Eine Änderung der Einsatztaktik erachtet sie nicht als angezeigt.
Landkreis Friesland. Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland hat Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des DRK-Kreisverbandes Jeverland e.V. wegen eines möglichen Körperverletzungsdeliktes aufgenommen, da die Person im Impfzentrum Friesland am Mittwoch, 21.4.2021 in 6 Fällen den BioNTech-Impfstoff durch eine Kochsalzlösung ausgetauscht hat.
Die Person gibt an, eine zu Boden gefallene Ampulle damit ersetzt zu haben. Für die 6 betroffenen, mit der Kochsalzlösung geimpften Personen besteht dadurch keine Gesundheitsgefährdung.
Am Samstag (24.04.2021) hat in Rapperswil-Jona trotz Verbot eine Kundgebung stattgefunden. Dies trotz mehrmaligem Hinweis, dass sich Teilnehmende strafbar machen und mit Bussen, Wegweisungen oder gar Anzeigen zu rechnen haben. Zwischenzeitlich haben sich mehrere tausend Personen versammelt.
Rund 45 Personen wurden weggewiesen und zwei Personen vorläufig festgenommen.
Heute (24. April 2021) in den frühen Morgenstunden leisteten mehrere Personen Widerstand, zuerst gegen Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes und dann gegen Polizeibeamte.
Gegen 00:30 Uhr wurden Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes zu einer Ruhestörung auf der Mariannenstraße gerufen. Diese ermahnten zunächst zur Ruhe, mussten aber kurze Zeit später dort wieder vorstellig werden, da es erneut laut war. Diesmal bedrohte und beleidigte sie der 29-jährige Wohnungsinhaber, dabei benutzte er ein Tafelmesser. Zudem befanden sich weitere Personen in der Wohnung, wo offensichtlich eine Feier stattfand.
Die Stadt Rapperswil-Jona hat das Gesuch für eine Demonstration am Samstag, 24. April 2021, abgelehnt. Trotz des Verbots ist davon auszugehen, dass sich Demonstrationswillige versammeln.
Die Kantonspolizei St.Gallen ist deshalb mit sichtbarer Präsenz vor Ort.
Die Stadt Rapperswil-Jona hat die geplante Corona-Demonstration vom Samstag (24.04.2021) nicht bewilligt.
Trotz des ausgesprochenen Verbots ist davon auszugehen, dass sich Kundgebungsteilnehmende in Rapperswil-Jona versammeln. Die Kantonspolizei St.Gallen berichtete darüber.
Die Stadt Rapperswil-Jona hat die geplante Corona-Demonstration vom Samstag (24.04.2021) nicht bewilligt.
Trotz des ausgesprochenen Verbots ist davon auszugehen, dass sich Kundgebungswillige in Rapperswil-Jona versammeln.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert.
Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.
Angesichts der per 19. April 2021 in Kraft getretenen Lockerungen der Bundesmassnahmen hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen, die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe sowie das Verbot der Sexarbeit im Kanton Luzern per 21. April 2021 aufzuheben.
Die übrigen kantonalen Massnahmen in der kantonalen Covid-19-Verordnung werden aufgrund der epidemiologischen Lage – in zeiticher Übereinstimmung mit dem Bund – vorerst bis Ende Mai 2021 verlängert.
Gelsenkirchen. Ein privates Grillfest haben Polizeibeamte am Sonntag, 18. April 2021, in Rotthausen aufgelöst.
Gegen 14.30 Uhr wurden die Einsatzkräfte zur Rotthauser Straße gerufen, wo in einer Wohnung und in einem Hinterhof rund 70 Personen eng beieinander und ohne Mund-Nasen-Schutz feierten.
Steinhagen. Am Freitagabend (16.04., 20.50 Uhr) wurde die Polizei über eine Feier an der Bahnhofstraße informiert.
Als die Polizei vor Ort eintraf, flüchteten ca. 30-40 Personen in sämtliche Richtungen. Manche versteckten sich zunächst in den Innenräumen.
Saarbrücken. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (17/18.04.2021) stellte die Polizei gegen Mitternacht ca. 400 - 500 feiernde Personen auf dem St. Johanner Markt in Saarbrücken fest.
Inmitten der feiernden Leute stach eine Gruppe von ca. 30-40 FCS-Fans besonders hervor, die sich lautstark gegen die vor Ort befindlichen Einsatzkräfte mit Beleidigungen und Flaschenwürfen hervortat.
Die Kantonspolizei Zürich hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag (17./18.4.2021) in Rümlang eine illegale Party mit über 100 Teilnehmenden aufgelöst.
Aufgrund eines Hinweises überprüften die Polizisten gegen Mitternacht ein Gewerbegebäude, in welchem über 100 Personen an einer Party teilnahmen.
Am Samstagnachmittag (17.04.2021) kam es in der Schaffhauser Altstadt trotz der durch den Schaffhauser Stadtrat widerrufenen Bewilligung zu einer Kundgebung gegen die geltenden Corona-Massnahmen von 925 Personen.
Es kam neben den Übertretungen der Schutzmassnahmen zu keinen weiteren Straftaten.
Siegburg. Gestern Abend legte ein 17-Jähriger einen Brand, weil er frustriert war, dass sein Bruder nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf der Dienststelle der Bundespolizei festgehalten wurde.
Am 14.04.2021 um kurz vor 23:00 Uhr waren zwei Bundespolizisten auf dem Heimweg von ihrer Dienststelle Frankfurt Flughafen, als sie am Bahnhof Siegburg einen 19-Jährigen auf das Nichttragen eines Mund Nasen Schutzes hinwiesen.
Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen.
Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe.
Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen.
Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen.
München. In den späten Abendstunden des Freitag, 09.04.2021 und des Samstag, 10.04.2021, stellten Beamte der Münchner Polizei an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet größere Personenansammlungen fest.
In diesen wurden teils die Mindestabstände nicht eingehalten und die Mund-Nasen-Bedeckung wurde oft nicht getragen. Zudem wurde Alkohol konsumiert und es entstand durch die Gruppen eine Lautstärke, die für die Anwohner störend war.
Am Samstagnachmittag, 10. April 2021, kam es nach vorangegangenen Aufrufen in Sozialen Medien zu einem grösseren Menschenaufkommen im Raum Altdorf.
Die Kantonspolizei Uri hatte im Vorfeld Kenntnis davon, dass unter anderem zu einem «Spaziergang» gegen die Corona-Massnahmen in Altdorf und Schattdorf aufgerufen wurde, dies nachdem eine Kundgebung verboten wurde.
Für den Freitagabend (09.04.2021) gab es erneute Aufrufe zu Gewalt für die Stadt St.Gallen. Die Stadtpolizei St.Gallen war entsprechend vorbereitet. Es kam weder zu Ausschreitungen, noch zu Sachschäden.
Zwischen 18 Uhr und Mitternacht wurden rund 40 Personen zwecks Abklärung von Straftatbeständen eingebracht und rund 90 Personen weggewiesen.
Am 25. März 2021 hat die Sicherheitsdirektion als Bewilligungsbehörde für Anlässe nach Artikel 65 des kantonalen Polizeigesetzes entschieden, dass für die vom Aktionsbündnis Urkantone angekündigte Kundgebung am 10. April 2021 keine Bewilligung erteilt werden kann.
Die dagegen erhobene Beschwerde leitete der Regierungsrat am 7. April 2021 an das Obergericht des Kantons Uri zur Behandlung weiter. Für den 10. April 2021 ist keine Kundgebung bewilligt.
Für den Freitagabend (09.04.2021) gibt es erneut einen Aufruf zu Gewalt für die Stadt St.Gallen. Es werden weiterhin weder Gewalt noch Sachbeschädigungen geduldet. Aufgrund dessen führt die Stadtpolizei St.Gallen am Freitagabend erneut ausgedehnte Personenkontrollen durch. Einerseits wird die Einhaltung der ausgesprochenen Wegweisungen kontrolliert.
Andererseits werden erneut Personen, welche auf Krawall aus sind oder als Schaulustige den Gewaltaufrufen folgen, weggewiesen.