Schweiz: Neue Vorschriften für E-Bikes und E-Fahrzeuge seit 1. Juli 2025
Neue Vorschriften für E-Bikes und andere (E-)Fahrzeuge in der Schweiz: Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für den Langsamverkehr. Diese betreffen insbesondere elektrische Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobikes – mit und ohne Tretunterstützung.
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