08. Juni 2012

Urteil: Google Street View muss nicht komplett anonym sein

Google muss auf Street View Gesichter und Nummernschilder nicht vollständig anonymisieren. Allerdings muss der Internetkonzern strengere Auflagen zwecks Datenschutz einhalten. Das entschied das Schweizerische Bundesgericht in letzter Instanz. Geklagt hatte der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür bereits 2009 - gleich nach dem Start von Google Street View in der Schweiz. Thür verlangte, dass sämtliche Gesichter und Nummernschilder vor Veröffentlichung verpixelt werden müssen. Die Verpixelung nimmt Google zwar bereits automatisch vor – es bleibt aber eine Fehlerquote.

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Studie: Eltern sind glücklicher als Kinderlose

Paare mit Kindern sind tendenziell glücklicher als Kinderlose: Das fand die US-Psychologin Sonja Lyubomirsky in einer Untersuchung heraus, die im Fachjournal „Psychological Science“ erscheinen soll. Lyubomirsky, Professorin an der Universität von Kalifornien (Riverside), und ihre Forscherkolleginnen widerlegen damit vorangegangene Studien, die zum gegenteiligen Schluss gekommen waren. Gleichzeitig räumen die Psychologinnen mit verbreiteten Vorstellungen von „dauergestressten, überforderten, ausgepowerten und letztlich unglücklichen Eltern“ auf.

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