Über 110'000 Unterschriften für „Recht ohne Grenzen“
von Agentur belmedia
Mehr als 110’000 Menschen haben die Petition „Recht ohne Grenzen“ unterschrieben. Die Kampagne fordert, dass Schweizer Multis weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichtet werden.
Die gesammelten Unterschriften werden morgen Mittwoch, 13. Juni, um 11.15 Uhr bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Dies melden zahlreiche beteiligte Organisationen auf ihrer Homepage, unter anderem „StopArmut 2015“, eine Kampagne der Schweizerischen Evangelischen Allianz. Insgesamt unterstützen über 50 Organisationen die im November 2011 gestartete Petition.
Gemeinsam fordern die Unterstützer den Bundesrat und das Parlament dazu auf, dafür zu sorgen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und die Umwelt weltweit respektieren müssen. „Nirgendwo ist die Dichte multinationaler Konzerne höher als in der Schweiz. Aber immer wieder gibt es Konzerne, die weltweit Menschenrechte missachten und Umweltstandards unterlaufen. Wir können das ändern: Nehmen wir die Konzerne an die Leine!“, heisst es in einem Kampagnenvideo (s. u.).
Schmutzige Geschäfte von Schweizer Konzernen im Ausland stoppen
Selbstregulierung genügt nicht, vielmehr braucht es gesetzliche Grundlagen, sind die Initiatoren überzeugt. So soll die juristische Trennung zwischen Mutterkonzernen in der Schweiz und deren Tochterunternehmen im Ausland aufgehoben werden. Anders als bisher sollen Schweizer Mutterkonzerne haftbar gemacht werden können, wenn ihre Tochterunternehmen, Joint Ventures oder Zulieferfirmen im Ausland (vor allem in Entwicklungsländern) Menschenrechtsverletzungen begehen oder Umweltstandards nicht einhalten.
Konkret bedeutet dies, dass Opfer weltweit, die von Schweizer Konzernen, ihren Tochterunternehmen oder Zulieferern geschädigt wurden, in der Schweiz Klage einreichen und Wiedergutmachung einfordern können. Bislang haben Geschädigte – etwa Opfer von Vertreibung, Landenteignung oder Zwangsarbeit – lediglich theoretisch die Möglichkeit, Klage gegen die Unternehmen vor Ort einzureichen. In undemokratischen Ländern mit schwacher Staatsgewalt haben Opfer aber kaum Aussicht auf einen fairen Prozess, zumal sie bei Klagen gegen Unternehmen oft einem hohem Druck bis hin zu Todesdrohungen ausgesetzt sind.
Künftig soll die Möglichkeit von Sammelklagen oder eines Vertretungsrechts durch Gewerkschaften oder NGO’s geschädigten Opfern in der Schweiz zu ihrem Recht verhelfen. Gleichzeitig soll eine gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht die Geschäftsführung von international tätigen Unternehmen dazu verpflichten, vorbeugend auf Tochterunternehmen, Joint Ventures und Zulieferfirmen einzuwirken, damit sie weltweit Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.
Quellen und weiterführende Links: rechtohnegrenzen.ch / solidar.ch
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