15. Juni 2012

Bundesgericht macht Ladendiebe um eine Ausrede ärmer

„Aber ich wollte doch an der Aussenkasse bezahlen“, mag ein Kunde sagen, der seinen Grosseinkauf an der Innenkasse des Geschäfts ohne zu bezahlen vorbeimanövriert hat. Doch dies ist Diebstahl, bestätigte jetzt das Bundesgericht in Lausanne. Eine Migros-Kundin war 2009 genau nach diesem Muster vorgegangen. Im Migros Claramarkt in Basel hatte sie ihren Einkaufswagen mit 70 Waren im Gesamtwert von 300 Franken gefüllt und anschliessend das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen. Von zwei Ladendetektivinnen zur Rede gestellt, erklärte die Frau, sie habe noch Gemüse kaufen und alles zusammen an der Aussenkasse bezahlen wollen.

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