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Bundesgericht macht Ladendiebe um eine Ausrede ärmer

15.06.2012 |  Von  |  News

„Aber ich wollte doch an der Aussenkasse bezahlen“, mag ein Kunde sagen, der seinen Grosseinkauf an der Innenkasse des Geschäfts ohne zu bezahlen vorbeimanövriert hat. Doch dies ist Diebstahl, bestätigte jetzt das Bundesgericht in Lausanne.

Eine Migros-Kundin war 2009 genau nach diesem Muster vorgegangen. Im Migros Claramarkt in Basel hatte sie ihren Einkaufswagen mit 70 Waren im Gesamtwert von 300 Franken gefüllt und anschliessend das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen. Von zwei Ladendetektivinnen zur Rede gestellt, erklärte die Frau, sie habe noch Gemüse kaufen und alles zusammen an der Aussenkasse bezahlen wollen.

Das Basler Appellationsgericht nahm ihr die Geschichte nicht ab und verurteilte sie im Dezember 2011 wegen Ladendiebstahls zu einer bedingten Geldstrafe und 200 Franken Busse. Die Richter in Lausanne bestätigten jetzt das Urteil der Basler Kollegen und wiesen eine Beschwerde der Frau ab. Ihre Erklärung sei klar als Ausrede zu werten, da die vielen Waren an der Aussenkasse mit der kleinen Abstellfläche gar nicht sinnvoll hätten abgerechnet werden können. Laut Filialleiter sei dies so auch noch nie vorgekommen.

Das Bundesgericht hält fest: Die letzte Gelegenheit, (Gross-)Einkäufe zu bezahlen, haben Kunden an der Innenkasse des Geschäfts. Wer stattdessen seine Einkaufstaschen nach draussen befördert, begeht Diebstahl. Dabei liess das Gericht offen, ob im Fall von wenigen Artikeln anders zu entscheiden wäre.

 

Quelle: sda
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