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Zürcher Kinderspital stoppt Beschneidungen

20.07.2012 |  Von  |  News

Das Zürcher Kinderspital wird bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen von Buben vornehmen. Grund ist das umstrittene Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln, das auch Mediziner in der Schweiz verunsichert. Demnach ist die medizinisch nicht notwendige Entfernung der Vorhaut im Kindesalter eine strafbare Körperverletzung.

Das Urteil habe zu einer neuen ethischen Betrachtung geführt, gab der Medienverantwortliche Marco Stücheli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA an. Man wolle sich erst Klarheit darüber verschaffen und intern diskutieren, ob solche medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an Jungen, die zur Einwilligung nicht fähig sind, ethisch vertretbar seien. Es solle bald entschieden werden, ob Beschneidungen wieder durchgeführt werden oder nicht.

Auch in anderen Spitälern sorgt das Urteil für Diskussion und Verunsicherung. So will auch die Klinikleitung des Kinderspitals Bern in der Frage zunächst diskutieren und dann entscheiden, erklärten Spitalverantwortliche gegenüber dem „Beobachter“. Der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie möchte vorläufig keine Empfehlung abgeben und den Spitälern in dieser Frage Entscheidungsfreiheit überlassen.

Entschliessungsantrag von Union, SPD und FDP

In Deutschland riet die Bundesärztekammer vor wenigen Tagen ihren Mitgliedern wegen der unklaren rechtlichen Lage davon ab, religiöse Beschneidungen vorzunehmen. Man müsse derzeit jeden Arzt davor warnen, den umstrittenen Eingriff vorzunehmen, so Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery.

Unterdessen haben sich die Fraktionen des deutschen Bundestags von Union, SPD und FPD in einem Entschliessungsantrag für die Zulässigkeit der Knabenbeschneidung ausgesprochen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Es soll sichergestellt werden, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“. Dies sei ein „Signal“ an Juden und Muslime. „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, lautet der zentrale Satz der Begründung.

Bei Juden und Muslime hatte das Urteil für grosse Empörung gesorgt. So wertete der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, Pinchas Goldschmidt, das Urteil als „schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust“.

Kommentar: Keine Diskriminierung von Jungen beim Thema Beschneidung!

Im vergangenen Jahr entschied das Parlament der Schweiz, dass Genitalverstümmelungen unter Strafe gestellt werden. Allerdings: Nur bei Mädchen, nicht bei Jungen. Begründet wurde dies damit, dass Beschneidungen bei Jungen angeblich die Sexualität nicht beeinträchtigen und keine Verstümmelung im Sinne körperlicher Verletzung darstellen.1)

Schon damals hatten Kritiker, etwa die Freidenker-Vereinigung der Schweiz, dagegen protestiert und betont, dass Beschneidungen auch bei Jungen einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten. Dass diese Einwände damals vom Tisch gewischt wurden, rächt sich jetzt, denn die Debatte kommt nun wieder. Frage: Ist es nicht schizophren, dass die Beschneidung von Mädchen eine schwere Straftat ist, aber Beschneidungen von Jungen legitim sein sollen?

Hier wie dort lassen sich die gleichen guten Argumente gegen diese kulturelle/religiöse Praxis einwenden: Kinder bekommen, ohne ihren Willen und ihre Zustimmung, einen Ritus aufgezwungen, der ihre körperliche Unversehrtheit irreversibel verletzt. In beiden Fällen ist die hoch sensible Körperregion des Genitals betroffen, über die jeder Mensch selbst entscheiden können sollte.

Wer Genitalverstümmelung mit gutem Grund bei Mädchen verbieten lässt, muss dies bitteschön auch bei Jungen tun. Es ist absurd, wenn wie in Deutschland die Beschneidungen von Jungen nun auch noch höchsten gesetzlichen Segen erhalten sollen. Das ist Geschlechter-Diskriminierung schlechthin!

Das Landgericht Köln hat richtig geurteilt: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt mehr als das Elternrecht oder das Recht auf Religionsausübung. Aus dem Urteil folgt keineswegs das Ende des jüdischen oder muslimischen Religions- und Kulturlebens. Juden und Muslime können weiterhin Beschneidung vornehmen – nur eben an erwachsenen Männern, nicht an Kindern!


1) Der neue Artikel 124 des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Wortlaut (in Kraft seit 1. Juli 2012) – fett hervorgehoben ist die diskriminierende Stossrichtung des Artikels:

Verstümmelung weiblicher Genitalien

1 Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.

Kaum zu glauben, aber von der Verstümmelung männlicher Genitalien steht dort nichts…

 

Oberstes Bild: wavebreakmedia – shutterstock.com