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Schwule sollen künftig Blut spenden dürfen

19.09.2012 |  Von  |  News

Homosexuelle dürfen in der Schweiz kein Blut spenden. Von Schwulenverbänden wird dies als diskriminierend kritisiert. Der Bundesrat will nun prüfen, ob Ausschlusskriterien der Blutspende neu formuliert werden können, so dass auch Homosexuelle künftig Blut spenden dürfen.

Wer bei der Organisation Blutspende SRK Schweiz sein Blut spenden will, muss zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Geprüft wird unter anderem, ob eine Zugehörigkeit zu bestimmten Risikogruppen vorliegt. Eine Frage lautet, ob „sexuelle Kontakte unter Männern seit 1977“ bestehen. Wer hier mit Ja antwortet, wird generell und für immer von der Möglichkeit zur Blutspende ausgeschlossen. Denn Homosexuelle gelten als Gruppe mit erhöhtem HIV-Risiko.

Dass die homosexuelle Ausrichtung ein Ausschlusskriterium für die Blutspende sein soll, prangern Schwulenorganisationen als diskriminierend an. Den Homosexuellen werde pauschal ein unsolider Lebenswandel mit vielen wechselnden Partnern und somit riskantes Sexualverhalten unterstellt. Dabei gebe es keinen Grund, einen „treu“ lebenden Homosexuellen anders zu behandeln als eine monogam lebenden Heterosexuellen.

Kritiker: Sexuelle Orientierung reicht nicht als Ausschlusskriterium

Ähnlich argumentiert auch der grüne Ständerat Luc Recordon in einer Anfrage an den Bundesrat. Es sei nicht kohärent, wenn an Homosexuelle viel strengere Massstäbe als an Heterosexuelle angelegt werden, um Infektionsrisiken bei der Blutspende auszuschliessen. Statt „einzig und allein auf die sexuelle Neigung abzustellen“, sollte künftig vielmehr die „konkrete Situation der Blutspenderinnen und -spender“ geprüft werden.

In seiner Antwort zeigt sich der Bundesrat grundsätzlich bereit, dieses Anliegen zu prüfen. „Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob der Ausschluss von Personen vom Blutspenden in den aktuell gültigen Ausschlusskriterien der Blutspende SRK Schweiz AG in Zukunft nicht neu und besser formuliert werden könnte.“ Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass sich die Ausschlusskriterien für das Blutspenden am generellen Risikoverhalten der Blutspender orientieren sollen – statt allein an der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Wer Blut spenden darf und wer nicht, ist festgelegt im Schweizer Heilmittelgesetz sowie in der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich. Dort findet sich der Hinweis auf die international gültigen Ausschlusskriterien für das Blutspenden, wie sie das European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM) empfiehlt.

Blutspendedienst SRK will Lockerungen

Unklar ist noch, wer befugt wäre, die geltenden Bestimmungen zu ändern. Laut einem Bericht der AZ gibt es hier Uneinigkeit zwischen dem BAG und der Aufsichtsbehörde Swissmedic. Zwischen den beiden Behörden sei der Blutspendedienst SRK „eingeklemmt“, so Direktor Rudolf Schwabe, der sich zu Änderungen bereit zeigt. „Wir möchten die lebenslängliche Sperre für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM), umwandeln in eine sechs- oder zwölfmonatige Wartefrist seit dem letzten sexuellen Kontakt.“

Grundsätzlich verteidigte der Blutspendedienst-Direktor die strengeren Blutspende-Regelungen für Homosexuelle in einem Gespräch mit dem Tages-Anzeiger als „medizinisch sehr gut begründet“. Dies habe nichts mit Diskriminierung zu tun.

Schwabe verweist darauf, dass unter den Homosexuellen der Anteil der HIV-Positiven etwa zwanzig Mal höher sei als unter der heterosexuellen Bevölkerung. Das Risiko, sich beim Fremdgehen mit HIV anzustecken, sei für Schwule somit deutlich grösser. Ebenso laufe der treue und ahnungslose Partner grössere Gefahr, sich mit dem HI-Virus zu infizieren.

Auch die Tatsache, dass Blutspenden routinemässig getestet werden, könne ein Restrisiko nicht gänzlich ausschliessen. Denn eine frische HIV-Infektion sei erst rund zwei Wochen nach der Ansteckung feststellbar – und manchmal gar erst zweieinhalb Monate später.

 

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