Deutschland als Vorbild: Konsumentenschutz in der Schweiz weist noch reichlich Nachholbedarf auf
von Michael Radtke
Und überhaupt: Es gäbe auch fernab des Internets noch viele Herausforderungen für den Konsumentenschutz. Die Schweiz sei nämlich im internationalen Vergleich klar im Rückstand, was einen effizienten Konsumentenschutz angeht.
Konsumentenschutz in der Schweiz: Noch längst nicht alles Gold, was hier glänzt
Alleine in Bezug auf das Rücktrittsrecht hat die Schweiz in der Tat reichlich Nachholbedarf. In Deutschland kann zum Beispiel ein User, der in einem Onlineshop Waren bestellt, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Dies ist in der Schweiz bislang nicht möglich. Auch die Preisbekanntgabeverordnung weist noch viele Defizite bzw. Lücken auf. So gibt es in der Schweiz immer noch Branchen, die sich nicht an diese Verordnung halten müssen. Fakt ist diesbezüglich, dass zahlreiche Konsumenten für das im Internet erworbene Ticket unerwartet zusätzliche Gebühren zahlen mussten.
Trotz nachweislicher Erfolge – Stellenwert des Konsumentenschutzes ist nicht hoch
Allerdings hat der Konsumentenschutz in der Schweiz auch schon nennenswerte Erfolge bzw. Verbesserungen für den Konsumenten realisieren können – wie zum Beispiel im Hinblick auf das Reiserecht oder die Produkthaftpflicht. Im Gegensatz zum Nachbarland Deutschland geniesst der Konsumentenschutz in der Schweiz aber trotzdem keineswegs den Stellenwert, den die Stiftung Warentest oder bestimmte Verbraucherschutzorganisationen vorschreiben. Dieser Umstand ist laut verschiedenen Konsumentenschützern sicherlich auch auf die Uneinigkeit und mitunter sogar Zerrissenheit der hiesigen Konsumentenschutzorganisationen zurückzuführen.
Konsumentenschutzorganisationen benötigen mehr Finanzmittel
In Deutschland werden die entsprechenden Organisationen und Verbände sogar oftmals von der Wirtschaft respektive den Unternehmen gefürchtet. Dort erhalten die Verbände auch Subventionsgelder, die es ihnen erlauben, im Härtefall einen öffentlichen Gerichtsfall zu finanzieren. Da in der Schweiz Subventionen dieser Art und in adäquater Höhe nicht fliessen, kann der hiesige Konsumentenschutz kaum effektiv gegen unlautere Machenschaften vorgehen. Obwohl diesbezüglich in der Schweiz der gesetzliche Rahmen stimmt, monieren Konsumentenschützer, dass der Konsumentenschutz im Endeffekt quasi mit stumpfen Waffen kämpfen muss.
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