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Lehrlingsausbildung als Voraussetzung für öffentliche Aufträge

28.09.2014 |  Von  |  Beitrag

In Zukunft gelten bei öffentlichen Aufträgen neue Vergaberichtlinien. Sofern keine internationalen Verpflichtungen dagegensprechen, muss von nun an auch berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Einer entsprechenden Gesetzesänderung wurde bereits vom National- und Ständerat zugestimmt.

Bis zuletzt offen war allerdings, ob das neue Kriterium bei allen Beschaffungen gelten soll oder nicht. Der Nationalrat ist in dieser Angelegenheit jetzt der Entscheidung des Ständerats gefolgt und hat kürzlich einer Ausnahmeregelung zugestimmt. Somit wird das neue Zuschlagskriterium nur für jene öffentlichen Ausschreibungen gelten, die keinen Staatsverträgen unterstellt sind.

Ausländische Anbieter könnten benachteiligt werden

Auch der Bundesrat hatte die Aufnahme einer solchen Ausnahmeregelung empfohlen, da die Gesetzesänderung ansonsten zu Konflikten mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU und der WTO geführt hätte. Da es in vielen Staaten kein duales Ausbildungssystem gibt, hätte das Lehrlingskriterium nämlich zur Benachteiligung ausländischer Anbieter führen können.

Gegenstimmen gab es allerdings aus den Reihen der SVP. Durch die Ausnahmen würde die angestrebte Förderung der dualen Berufsausbildung zu einem Lippenbekenntnis, gab Sylvia Flückiger (SVP) zu bedenken. Schliesslich würden dadurch, dass die Schweiz das Ausbildungskriterium nicht anwenden dürfe, im Endeffekt die ausbildenden Unternehmen benachteiligt.

Die Schweiz darf sich nicht selbst schwächen

Die SP unterstützte die SVP in diesem Standpunkt und forderte, dass das Parlament sich nicht für eine Scheinlösung entscheiden solle. Durch die Ausnahmeregelung wäre das Ausbildungskriterium praktisch bei allen Ausschreibungen unwirksam, an denen ausländische Mitbewerber teilnehmen.

Die von SVP und SP beantragte Streichung der Ausnahmeregelung wurde vom Rat allerdings mehrheitlich abgelehnt. Das Risiko, dass die Schweiz durch einen Verzicht Probleme auf internationaler Ebene bekommen könnte, war für die meisten Ratsmitglieder einfach zu hoch. Auch Jean-René Germanier (FDP) vertrat diesen Standpunkt und gab zu bedenken, dass sich die Schweiz selbst schwächen würde, wenn sie internationale Regeln verletzte.

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag

Den Grundstein für die aktuelle Gesetzesänderung legte der Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger bereits im Jahr 2003 durch eine parlamentarische Initiative. Seit damals hat sich die Situation allerdings stark verändert. Wie die aktuelle Diskussion um den Fachkräftemangel zeigt, fehlt es in der Schweiz nämlich heute nicht mehr an Lehrstellen, sondern an Lehrlingen. Dennoch haben sich die Räte für die Einbeziehung des neuen Kriteriums entschieden.

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vor, dass das Angebot den Zuschlag erhält, welches wirtschaftlich am günstigsten ist. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit gibt das Gesetz unterschiedliche Vergleichskriterien vor. Neben dem jetzt aufgenommenen Kriterium der Ausbildung von Lehrlingen gehören hierzu insbesondere der Preis, die Qualität, die Zweckmässigkeit der Leistung sowie die Umweltverträglichkeit.

 

Oberstes Bild: © Robert Kneschke – Shutterstock.com

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