Denkmalschutz und Denkmalpflege – Wie geht die Schweiz mit ihren Baudenkmälern um?
von Agentur belmedia
Wenn man sich für Baudenkmäler, speziell deren Schutz und Pflege, interessiert, hat man es schwer. Informationen über erhaltenswerte Denkmäler sind nur mit Mühe zu bekommen. Das fängt bei Auskünften über die Lage und den Erhaltungszustand an und ist besonders prekär, wenn man in die Tiefe gehen will und etwas über die Finanzierung von Restaurierungen und Sanierungen erfahren möchte oder sich Ratgeber zum Thema beschaffen will.
Für den Denkmalschutz in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Zwischen den Kantonen gestalten sich aber die Absprachen zu einzelnen Projekten ganz schwierig. Selbst auf Gemeindeebene ist an eine Kooperation im Bereich Denkmalpflege nicht zu denken. Journalistische Recherchen sind oft langwierig, weil keine systematischen überregionalen Aufstellungen zu Baudenkmälern zur Verfügung stehen.
Reiseberichte, in denen die Schweizer Regionen, eine Stadt oder eine Gemeinde in einem guten Licht dargestellt werden, sind willkommen. Wenn es dann aber um Bauten geht, die denkmalgeschützt sind, wird es zäh und für die Beschaffung von Informationen muss man sich an die Eigentümer oder die Vertreter der Denkmalpflege vor Ort wenden. Das ist sehr aufwändig und wird meist nicht durch die Redaktionen und Agenturen, die einen Bericht in Auftrag geben, entsprechend gewürdigt.
Nicht nur die Bewahrung einer kulturhistorisch interessanten Immobilie, sondern auch deren Sanierung und Pflege stellt die Verantwortlichen oft vor grosse Probleme, die nur mittels Stiftungsgeldern und Sponsoring gelöst werden können. Die Gebäude müssen versichert werden, Experten müssen sich ein Bild von den nötigen Baumassnahmen machen und die Baumaterialien müssen zu der noch vorhandenen historischen Substanz passen.
Sanierung und Renovierung sind ein finanzielles Problem
Restaurierung, Sanierung und Renovierung nehmen oft ein so grosses Ausmass an, dass es sich die Eigentümer schlichtweg nicht leisten können, ein unter Denkmalschutz stehendes Haus zu erhalten. Und der Verkauf ist auch nicht so einfach. Davon können die Makler ein Lied singen, wenn sie eine Immobilie zum Kauf anbieten, die denkmalgeschützt ist und restauriert werden muss. Aus diesem Grund wehren sich Hausbesitzer oft gegen die Aufnahme ihrer Immobilie in die Denkmalschutzliste.
Um ein späteres Nutzungskonzept sollte man sich am besten schon vor dem Beginn der Bauarbeiten Gedanken machen. Denn ist das Baudenkmal endlich fachgerecht saniert, sollte es auch entsprechend genutzt werden, damit es nicht wieder in Vergessenheit gerät und dem erneuten Verfall preisgegeben wird. – Sie kennen ein Baudenkmal, über das berichtet werden sollte, oder wollen, dass ein Haus, ein Bauernhof oder ein Kirche geschützt und gepflegt werden soll? Dann wenden Sie sich an die zuständigen Stellen für Denkmalpflege in den jeweiligen Kantonen. Eine Liste mit Kontaktinformationen haben wir für Sie zusammengestellt.
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