12. Februar 2015

Wenn es in der Mietwohnung krabbelt: Wer zahlt bei Befall mit Ungeziefer?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben sich Motten, Maden oder Schaben in einer Wohnung erst mal eingenistet, können sie schnell zu einer Plage werden. Noch gravierender als der Ekelfaktor ist das Krankheitsrisiko, das viele Insekten mit sich bringen. Wer muss für die Beseitigung zahlen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt? Liegt tatsächlich ein Befall mit Schädlingen vor, stellt das rechtlich einen Mangel an der Mietsache dar. Der Vermieter wäre in diesem Fall verpflichtet, die Kosten für den Kammerjäger aufzubringen.

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Worauf Sie bei ihrer Hotelbewertung achten müssen

Vor der nächsten Urlaubsplanung steht heute nicht mehr zuerst der Gang ins Reisebüro, sondern der Blick ins Internet. Auf Hotelbewertungsportalen finden Verbraucher die Erfahrungsberichte anderer Reisender und können ihr künftiges Urlaubsquartier nach deren Einschätzungen und Erfahrungen ausrichten und auswählen. Viele schätzen diese Hilfe, die wohl schon so manche Urlaubspanne verhindert hat.

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