Wenn es in der Mietwohnung krabbelt: Wer zahlt bei Befall mit Ungeziefer?
von Andrea Durst
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben sich Motten, Maden oder Schaben in einer Wohnung erst mal eingenistet, können sie schnell zu einer Plage werden. Noch gravierender als der Ekelfaktor ist das Krankheitsrisiko, das viele Insekten mit sich bringen. Wer muss für die Beseitigung zahlen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt? Liegt tatsächlich ein Befall mit Schädlingen vor, stellt das rechtlich einen Mangel an der Mietsache dar. Der Vermieter wäre in diesem Fall verpflichtet, die Kosten für den Kammerjäger aufzubringen.
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