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Gericht verbietet Uber in Deutschland

21.03.2015 |  Von  |  News

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]In Deutschland ist für Uber erstmal Schluss. Mitte März entschied das Landgericht Frankfurt, dass die Firma über ihren Dienst Uber Pop bundesweit keine Fahrten mehr vermitteln darf, die von Fahrern ohne eine behördliche Genehmigung durchgeführt werden. Geklagt hatte der deutsche Taxiverbund. Nach dem Urteilsspruch liess Uber durch einen Sprecher verlauten, dass man sich vorbehalte, in eine mögliche Berufung zu gehen.

Ein Justizsprecher erklärte, das Urteil habe eine grundsätzliche Bedeutung, denn zum ersten Mal habe das Taxigewerbe in seiner Gesamtheit gegen den amerikanischen Dienstleister geklagt. Bisher ist Uber in den Grossstädten Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf aktiv und hat in allen Städten mit Gerichten und Behörden zu kämpfen.

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Uber-Logo (Bild: Uber, Wikimedia)

Uber-Logo (Bild: Uber, Wikimedia)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“ align=“align_center“][vc_column_text]Vor dem Frankfurter Landgericht argumentierten die Anwälte damit, das Geschäftsmodell sei legal, weil Uber nur als Vermittler auftrete und somit die Regelungen für Taxis nicht zuträfen. Das Gericht widersprach mit deutlichen Worten. Nach seiner Auffassung handle es sich definitiv um eine vertraglich untermauerte Beförderung gegen Bezahlung und verstosse somit gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Nach eigener Darstellung ist Uber weltweit in mehr als 50 Ländern vertreten. Die Vermittlung von Fahrgästen an private Fahrer erfolgt über den eigenen Smartphone-Dienst. Dafür erhält das Unternehmen einen prozentualen Anteil an dem vereinbarten Tarif. Die traditionellen Taxibetriebe laufen schon länger Sturm gegen diese Praxis, nicht nur in Deutschland.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“ align=“align_center“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=rXh4nBOp8qs“][vc_separator color=“grey“ align=“align_center“][vc_column_text]Auch in der Schweiz ist Uber vertreten, und zwar in Zürich. Die rechtliche Situation ist laut Polizei verzwickt und noch nicht endgültig abgeklärt. In Bern wird das anders gesehen. Dort fällt Uber unter die Taxiverordnung. Die Taxisektion in Zürich ist jedenfalls sehr in Aufruhr und wirft der Politik vor, durch die hohen Lizenzgebühren das Taxigewerbe in der Stadt kaputt zu machen. Wenn das deutsche Beispiel Schule macht, könnte auch in Zürich bald mit den Ambitionen des Unternehmens Schluss sein.

 

Oberstes Bild: Travis Kalanick, Mitbegründer und CO von Uber, auf der Konferenz Digital Life Design 2015, München, Deutschland, 18. Januar 2015. (© Dan Taylor, Wikimedia, CC)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]