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Swiss Olympic – Dopingsperren gegen drei Sportler  

20.10.2015 |  Von  |  News

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) hat drei Dopingsperren verhängt. Betroffen sind Mirco Scherzinger (Eishockey), Peter Lastik (Unihockey) und Baha Bannouri (Fussball).

Die drei Sportler werden wegen Verstössen gegen Antidoping-Bestimmungen für jeweils zwei Jahre gesperrt.

Dem 35-jährigen Mirco Scherzinger (Eishockey) wurde der Besitz der verbotenen Substanz Stanozolol nachgewiesen.

Mirco Scherzinger ist von der DK verurteilt worden:

  • zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 07. Juni 2015;
  • zur Bezahlung einer Busse in der Höhe von 1000 Franken;
  • zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken;
  • zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 1500 Franken.

Der 24-jährige Peter Lastik (Unihockey) wurde wegen versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Dehydrochlormethyltestosteron (80 Tabletten Turinabol) des Dopings schuldig erklärt. Der Verstoss gegen die Antidoping-Bestimmungen gründet auf einer an ihn andressierten postalischen Sendung. Diese wurde durch das Zollinspektorat Zürich abgefangen und anschliessend Antidoping Schweiz weitergeleitet.



Peter Lastik ist von der DK verurteilt worden:

  • zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 28. April 2015;
  • zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken;
  • zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken.

Der 18-jährige Fussballer Baha Bannouri wurde wegen versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Methandienon (200 Tabletten Anabol Tablets) des Dopings schuldig erklärt. Der Verstoss gegen die Antidoping-Bestimmungen gründet auf einer an ihn andressierten postalischen Sendung. Diese wurde durch das Zollinspektorat Zürich abgefangen und anschliessend Antidoping Schweiz weitergeleitet.

Baha Bannouri ist von der DK verurteilt worden:

  • zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 13. August 2015;
  • zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken;
  • zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 500 Franken.

Die drei Urteile können innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Berufung angefochten werden. Berechtigt zur Berufung sind die Athleten, Antidoping Schweiz sowie die betroffenen Verbände und die WADA.

Über Swiss Olympic

Swiss Olympic ist der Dachverband des Schweizer Sports und das Nationale Olympische Komitee der Schweiz. In dieser Doppelfunktion schafft Swiss Olympic die bestmöglichen Voraussetzungen für sportliche Erfolge auf internationaler Ebene und vertritt die Interessen des privatrechtlichen, organisierten Bereichs im Schweizer Sport. Mit seinem Engagement unterstützt und stärkt der Dachverband seine 84 Mitgliedverbände und damit rund 20‘000 Vereine mit 1,6 Millionen Sport treibenden Menschen. Ausserdem verbreitet und verankert Swiss Olympic die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft in der Gesellschaft und setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Schweizer Sport ein. Die Organisation wurde 1912 gegründet und hat ihren Sitz in Ittigen bei Bern.

 

Artikel von: Swiss Olympic
Artikelbild: © P365 – shutterstock.com