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Gesetz für Registrierung aller Krebserkrankungen

15.03.2016 |  Von  |  News

Seit mehreren Jahrzehnten verlangt die Krebsliga eine geschlossene und flächenübergreifende Registrierung sämtlicher Krebsleiden in der Schweiz. In der heutigen Versammlung hat der Nationalrat dem Gesetz zugestimmt. Damit wird die Grundlage für ein einheitliches, inländisches Krebsregister geschaffen.

Das Thema Krebs betrifft uns alle. Rund 38’500 Neuerkrankungen und 16’000 Krebstodesfälle pro Jahr verdeutlichen die hohe gesundheitspolitische Relevanz dieser Krankheit. Diese Zahlen beruhen bisher lediglich auf Hochrechnungen, da die Daten nicht in allen Kantonen und nicht einheitlich erfasst werden.



Zudem ist Krebs bis heute keine meldepflichtige Krankheit. Bis anhin fehlt eine gesetzliche Regelung zur flächendeckenden und standardisierten Erfassung von Krebsdaten. Andere europäische Länder kennen solche Bestimmungen bereits seit langem. Mit der heutigen Differenzbereinigung im Nationalrat rückt ein einheitliches Krebsregister in greifbare Nähe.

Die rechtliche Verankerung einer schweizweit einheitlichen Erfassung von Angaben zu Krebserkrankungen stellt sicher, dass wichtige Informationen über Häufigkeit und Behandlung von bösartigen Tumoren bereitstehen. Solche Informationen erlauben es beispielsweise, den Erfolg von Früherkennungsmassnahmen unvoreingenommen zu beurteilen.

„Die durch das Krebsregister systematisch erfassten Daten erlauben, die Versorgungs-, Diagnose-, und Behandlungsqualität sowie die Wirkung von Präventionsmassnahmen zu überprüfen“, sagt Jakob R. Passweg, Präsident der Krebsliga Schweiz und Chefarzt Hämatologie am Universitätsspital Basel.

Das Gesetz zeichnet sich durch seine Ausgewogenheit aus, weil nicht nur der Nutzen von Informationen zu Krebserkrankungen, sondern auch der Schutz der patientenbezogenen Daten umfassend berücksichtigt ist.

Die flächendeckende Registrierung von Krebserkrankungen ist ein langjähriges Anliegen, für welches sich die Krebsliga – gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung SAKK – eingesetzt hat.

Ein Nationales Krebsregister ist auch Ziel der „Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017“, welche im Sommer 2013 von Bund und Kantonen verabschiedet worden ist.

Denn obwohl die mittlerweile 15 kantonalen und regionalen Krebsregister sowie das Schweizer Kinderkrebsregister einen Grossteil der Schweiz abdecken, ist die Erhebung der Daten weder vollständig noch einheitlich, was die Vergleichbarkeit der Daten heute vor Probleme stellt.

Die Krebsliga freut sich sehr, dass der Nationalrat an der heutigen Differenzbereinigung den Gesetzesentwurf über die Registrierung von Krebserkrankungen angenommen hat. Die Schlussabstimmung beider Räte findet am 18. März 2016 statt.

 

Artikel von: Krebsliga Schweiz
Artikelbild: © Guschenkova – Shutterstock.com