Heilsarmee bedauert Subventions-Ablehnung des BVG
Die Heilsarmee nimmt Stellungnahme zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG), in der ein früheres Urteil aus dem Jahr 2014 bestätigt wurde. Dort war ein Subventionsgesuch der Heilsarmee im Hinblick auf ihre Kinder- und Jugendlager negativ entschieden worden. Die Organisation weist den Vorwurf zurück, nicht primär die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder im Blick zu haben. Dabei wird nicht in Abrede gestellt, dass die Evangelisation eines der Ziele der Lager-Veranstaltungen ist. Weiter erklärt die Heilsarmee:
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