Fahrdienst Uber in der Pflicht
Ein Gutachten zum Fahrdienst Uber deckt ein System der Scheinselbstständigkeit auf. Das Papier belegt, dass das Unternehmen in der Schweiz als Arbeitgeber einzustufen ist. Die Tätigkeit der Uber-Fahrer/innen unterliegt demnach dem Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes. Die Gewerkschaft Unia fordert nun die Behörden auf, dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Uber durchzusetzen.
Das Gutachten des Basler Professors Kurt Pärli zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Uber ist das erste zur „digitalen Ökonomie“ in der Schweiz. Die Ergebnisse sind wegweisend: Uber agiert über seine Tochtergesellschaften in der Schweiz als Arbeitgeber, muss demnach die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Pflichten wahrnehmen und muss sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen entrichten.
Der Verantwortung stellen
Uber weigert sich bis heute, seine Fahrer/innen als Arbeitnehmende anzuerkennen, und setzt stattdessen auf ein System der Scheinselbständigkeit. Dies obwohl die SUVA bezüglich Sozialversicherungspflicht bereits eine Einstufung des Unternehmens als Arbeitgeber vorgenommen hat. Das neue Gutachten zeigt: Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht zwischen Uber und seinen Fahrer/innen ein Arbeitgeberverhältnis – etwa aufgrund der umfangreichen Weisungen der Firma, denen ein/e Fahrer/in bei der Ausführung eines Transportauftrags Folge zu leisten hat. Für Uber gilt daher das Schweizer Arbeitsgesetz.
Gewerkschaft fordert Einhaltung der Gesetze
Die Gewerkschaft Unia fordert die Behörden auf, den gesetzlichen Bestimmungen im Fall Uber Geltung zu verschaffen. Die geltenden Ruhezeiten, Bestimmungen zu maximalen Arbeitszeiten, Erfassung der Arbeitszeit und Massnahmen zum Gesundheitsschutz müssen durchgesetzt und kontrolliert werden. Besonders in der Pflicht stehen die kantonalen Strassenverkehrsämter, welche für den Vollzug der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) für Chauffeure zuständig sind.
Gutachten mit Signalwirkung
Das vorliegende Gutachten hat Signalwirkung für die sogenannte Plattform-Wirtschaft oder „digitale Ökonomie“: Arbeitgeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Arbeitsverhältnisse übers Internet oder Apps organisieren. Die Unia fordert, dass die Behörden des Bundes und der Kantone griffige Massnahmen ergreifen, um den Arbeitnehmerschutz auch in der Plattformwirtschaft zu gewährleisten.
Artikel von: Gewerkschaft Unia
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