Neuverpachtungen der Luzerner Jagdreviere
Die 122 Jagdreviere im Kanton Luzern werden für die Periode 2017 bis 2025 neu verpachtet. Jagdgesellschaften können sich ab sofort um die ausgeschriebenen Reviere bewerben.
Für die Reviergemeinden und den Kanton ist es zentral, dass die Reviere verpachtet und von den Jagdgesellschaften bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftung trägt zur natürlichen Verjüngung des Waldes und zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten bei.
Gemäss Bundesverfassung gehört den Kantonen das jagdliche Nutzungsrecht auf das Wild. Im Kanton Luzern wird nach dem Reviersystem gejagt. Dabei wird pro Revier die Jagdhoheit für jeweils acht Jahre an eine Jagdgesellschaft verpachtet.
Der Kanton legt die Pachtbedingungen fest, die Gemeinden mit dem grössten Revieranteil organisieren die Vergabe. Für die Periode 2017 bis 2025 werden die 122 Jagdreviere im Kanton Luzern nun neu verpachtet. Jagdgesellschaften können sich ab sofort um die Reviere bewerben.
Reviere im Kanton Luzern neu bewertet
Eine zentrale Grösse bei jeder Neuverpachtung ist der Schatzungswert eines Reviers. Er kann sich, zusammen mit den Rahmenbedingungen, in acht Jahren markant verändern. In der vergangenen Pachtperiode etwa haben sich die Luzerner Reviere von reinen Rehwild-Lebensräumen zu deutlich komplexeren Lebensgemeinschaften gewandelt. In vielen Revieren ist heute Rot-, Gams- oder Schwarzwild, da und dort auch der Luchs verbreitet.
Angesichts dieser Veränderungen hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) die Reviere im Kanton Luzern neu bewertet. Das hat zu Nachlässen bei zahlreichen Mittellandrevieren und zu Preissteigerungen bei verschiedenen Bergrevieren geführt.
Verpachtung für die Reviergemeinden und den Kanton zentral
Von den jährlich erwarteten rund 770’000 Franken Pachtzinsen fliessen zwei Drittel an die Gemeinden, ein Drittel geht an den Kanton. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens haben 79 der 122 Reviergemeinden den neuen Schatzungswerten zugestimmt. 43 Reviergemeinden beantragten eine Senkung ihres Schatzungswerts. In 32 Fällen hiess die Dienststelle lawa die Anträge gut und passte die Schatzungswerte an. Insgesamt dürften die Pachtzinsen jährlich um knapp 30’000 Franken sinken.
Für die Reviergemeinden und den Kanton ist es zentral, dass die Reviere verpachtet und von den Jagdgesellschaften bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftung trägt zur natürlichen Verjüngung des Waldes und zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten bei. Dass nicht verpachtete oder mit einem Jagdverbot belegte Gebiete ebenfalls bewirtschaftet werden müssen, belegen der jagdfreie Kanton Genf oder die Jagdbanngebiete der Städte Zürich oder Luzern.
Procedere der Neuverpachtungen
In den kommenden sechs Wochen können sich Jagdgesellschaften bei den Gemeinden mit dem grössten Revieranteil um die Reviere bewerben. Bewerben sich mehrere Gruppen um ein Revier, vergibt die Gemeinde dieses im Rahmen eines öffentlichen Steigerungsverfahrens. Bewirbt sich nur eine Gruppe, erfolgt die Vergabe ohne Versteigerung mittels Vertragsvergabe.
Bis Anfang 2017 müssen die Neuverpachtungen abgeschlossen sein. Bereits am 1. April 2017 beginnt für rund 1750 Pächter, Jagdaufseher und Jahresgäste im Kanton Luzern das erste Jagdjahr der neuen Pachtperiode.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Perspektiven für die Regionen.
Artikel von: Kanton Luzern, Dienststelle Landwirtschaft und Wald
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