PK-Netz: Offener Brief zur Altersvorsorge 2020
In einem offenen Brief an die Nationalrätinnen und Nationalräte nehmen Urs Eicher, Präsident PK-Netz, und Urban Hodel, Geschäftsführer, Stellung zur „Altersvorsorge 2020“ (AV2020).
Im Folgenden geben wir den offenen Brief wieder.
Das PK-Netz / Die 17 PK-Netz Mitgliederverbände repräsentieren gemeinsam rund 600‘000 Mitglieder und machen das PK-Netz damit zum wichtigsten Netzwerk der Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge.
AV2020: Besitzstandswahrung ist eine Mogelpackung
Sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte,
Die Altersvorsorge bewegt und betrifft die Arbeitnehmenden wie kaum ein anderes Thema. Als grösstes Netzwerk der Arbeitnehmenden in der 2. Säule appellieren wir an Sie: Folgen Sie den BVG–Änderungen der SGK-N nicht. Nur so ist eine trag- und mehrheitsfähige Reform zu retten. Eine Reform für und nicht gegen die Versicherten.
Die Senkung des Umwandlungssatzes führt auch für die Übergangsgeneration zu Renteneinbussen, weil die Berechnung falsch ist: Als Fachverband der 2. Säule müssen wir dringend darauf hinweisen, dass die Angaben zur Besitzstandswahrung einer „Mogelpackung“ gleich kommen.
Die SGK-N berücksichtigt den im BVG üblichen Zinssatz nicht. Nach unseren Berechnungen, mit einer vorsichtigen Annahme von einem durchschnittlichen Zins von 2 %, betragen die Renteneinbussen bis zu 12 %. Es ist deshalb falsch, die Senkungen im BVG-Obligatorium für die Übergangsgeneration (bis 50-Jährige bei Inkraftsetzung der Reform) als vollständig kompensiert zu bezeichnen.
Quelle: Berechnung Kompensationen im BVG greifen nicht (PDF)
Das dezentrale Kompensationsmodell der Umwandlungssatz-Senkung ist unsolidarisch und für die wenigen betroffenen Vorsorgewerke nicht tragbar: Viele Pensionskassen befürchten steigende administrative Kosten durch die zusätzliche und komplizierte Schattenrechnung. Ausserdem ist die Berechnungsgrundlage undurchsichtig. Einzelne BVG-Minimalkassen würden vor dem Abgrund stehen, die grosse Mehrheit der Pensionskassen ist hingegen nicht betroffen. Der Vorschlag des Bundesrates wird der Praxis gerechter und ist für die Branche tragbar.
Kompromisslösung für das frühestmögliche Rentenalter: Die Sozialpartner und der Pensionskassenverband haben sich in einem Kompromiss auf die Erhöhung von 58 auf 60 Jahre geeinigt. Trotzdem schlägt die SGK-N die Erhöhung des frühestmöglichen Rücktrittsalters auf 62 statt 60 vor. Der Nationalrat darf diesem unbegründeten und unverständlichen Einschnitt unter keinen Umständen stattgeben.
Die Frühpensionierung ist selbst finanziert und kostenneutral für die Pensionskassen. Die Erhöhung des frühestmöglichen Rentenalters auf 62 schränkt die Versicherten und die Pensionskassen zu stark ein. Die vom Bundesrat beabsichtigte Einschränkung des steuerbegünstigten Einkaufs auf höhere Leistungen bei Frühpensionierung kann genauso gut durch eine Limitierung des Einkaufsbetrags bei Frühpensionierung erreicht werden. Eine Verschiebung des frühestmöglichen Rücktrittsalters ist dazu nicht notwendig.
Koordinationsabzug an Lohn, nicht an Beschäftigungsgrad koppeln: Die Senkung des Koordinationsabzuges ist unbestritten. Der Vorschlag der SGK-N, den Koordinationsabzug nur an das Pensum zu koppeln, bevorteilt jedoch vor allem die hohen Löhne. Tiefe Löhne mit hohem Pensum würden im Verhältnis zu besser bezahlten Teilzeitjobs bestraft. Deshalb soll sich der Koordinationsabzug nach dem Lohn und nicht dem Pensum richten. Gutverdienende sind in der beruflichen Vorsorge bereits heute bessergestellt.
Die Versicherten brauchen auch in den Sammeleinrichtungen eine Stimme, deshalb ist die paritätische Vertretung aufrechtzuerhalten: Auf die funktionierende Parität in den Stiftungsräten beruht das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Die heutigen Regelungen hinken der Entwicklung der Sammeleinrichtungen hinterher. Damit die Versicherten auch in Zukunft noch eine Stimme in der 2. Säule haben, brauchen die Vorschläge vom Bundesrat auch eine Unterstützung im Nationalrat.
Das Rentenniveau ist am Sinken: Die Gesamtschau in der 2. Säule zeigt, dass die Renten infolge der Umwandlungssätze der umhüllenden Kassen (85% der Vorsorgevermögen) in den letzten 10 Jahren um rund 12% gesunken sind. Nach Angaben der Stiftungsräte und den Branchenprognosen muss in den nächsten 10 Jahren mit noch stärkeren Einschnitten gerechnet werden. Um das Rentenniveau halten zu können, ist der CHF 70.- AHV-Zuschlag und die Erhöhung des Ehegatten Plafonds von zentraler Bedeutung. Der AHV-Zuschlag ist kein Ausbau, sondern eine dringend notwendige Kompensation zur 2. Säule.
Urs Eicher, Präsident PK-Netz, und Urban Hodel, Geschäftsführer
Artikelbild: © beeboys – Shutterstock.com