Kanton Bern revidiert sein 20-jähriges Polizeigesetz
Für das bald 20 Jahre alte Polizeigesetz besteht ein ebenso umfangreicher wie vielfältiger Revisionsbedarf. Erforderlich ist neben Optimierungen und einem Abbau des administrativen Aufwands in der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden die Stärkung der polizeilichen Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung.
Neu wird eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen eingeführt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Polizeigesetzes bis am 23. Dezember 2016 eröffnet. Das neue Polizeigesetz soll voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Artikel von: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Staatskanzlei
Artikelbild: Sandstein, Wikimedia, CC BY 3.0