Greenpeace Energy –  Schritte gegen EuG-Entscheid zu Hinkley Point C?

Ökoenergie-Anbieter Greenpeace Energy prüft rechtliche Schritte gegen einen EU-Gerichtsentscheid, in dem die Klage gegen ein Subventionspaket für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C. abgewiesen wurde. Geklagt hatten zehn Energieversorger aus Deutschland und Österreich, die die hohe Subventionierung als nicht zulässig angesehen hatten.

Der Rechtsstreit hat nach Ansicht von Greenpeace Energy grundlegende Bedeutung. Denn Hinkley Point C könnte als Präzedenzfall für ein Dutzend weiterer AKW-Projekte in Grossbritannien und anderen europäischen Ländern dienen.

Tragweite der Entscheidung nicht erkannt

„In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten britischen Atomsubventionen abweist.“

Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt. Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy sowie weitere Energieversorger. Das Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung überarbeitet worden.

Einbussen und Wettbewerbsnachteile

Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbussen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen kann. Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass das AKW die Börsenstrompreise messbar beeinflusst, andere Energieanbieter und Betreiber von Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar Verbraucher stärker belastet.

„Durch unsere Klage – und die damit verbundene Aufmerksamkeit – haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern“, sagt Sönke Tangermann. „Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil Grossbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen.“

Weitere AKW’s projektiert

Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn. Die vier Staaten hatten Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen, um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu verteidigen. Sollten die AKW-Projekte in der EU nach dem Vorbild von Hinkley Point C realisiert werden, drohen nach Ansicht von Greenpeace Energy noch stärkere Verzerrungen auf den immer enger vernetzten europäischen Energiemärkten.

 

Artikel von: Greenpeace Energy eG
Artikelbild: Symbolbild © rkankaro – istockphoto.com

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