Vornehmlich Neulenker verursachten diese Nacht Unfälle

Vornehmlich Neulenker verursachten diese Nacht auf der Autobahn sowie auf Landstrassen ein halbes Dutzend Selbstunfälle. Mehrere Personen wurden verletzt.

Teilweise war auch Alkohol im Spiel. Die Polizei nahm die Führerausweise ab.

Zwei Verletzte nach Leitplanken-Kollision

Der erste Selbstunfall in der Nacht auf Sonntag, 2. Oktober 2016, ereignete sich kurz nach 23 Uhr auf der A1 bei Birrhard. In Richtung Zürich fahrend verlor ein 20-jähriger Schweizer die Herrschaft über seinen Mitsubishi Colt und prallte schleudernd gegen die Leitplanken. Während der Lenker unverletzt blieb, zogen sich seine beiden Mitfahrer leichte Verletzungen zu. Eine Ambulanz brachte sie ins Kantonsspital Baden.

Am Unfallwagen entstand grosser Schaden. Durch herumfliegende Teile wurden auch zwei Autos auf der Gegenfahrbahn beschädigt. In Fahrtrichtung Zürich kam es aufgrund dieses Verkehrsunfalls noch zu einer Auffahrkollision. Dabei wurde niemand verletzt.

Auto überschlug sich

Genau um Mitternacht verlor ein Automobilist zwischen Ammerswil und Hendschiken die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses kam von der schmalen Nebenstrasse ab, prallte gegen die Böschung und überschlug sich mehrmals. Danach blieb das Auto im angrenzenden Feld liegen. Der 18-jährige Schweizer am Steuer und sein Beifahrer wurden verletzt. Ambulanzen brachten sie ins Spital. Am Auto entstand Totalschaden.

Die Kantonspolizei nahm dem Neulenker den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Diesen besitzt er erst seit August.

Nach Unfall weitergefahren

Der nächste Selbstunfall ereignete sich dann um 0.15 Uhr auf der Umfahrung Bremgarten. Bei der Ausfahrt aus dem sogenannten „Pegasus-Kreisel“ geriet der Lenker einer Chevrolet Corvette ins Schleudern. Der Sportwagen kam von der Strasse ab und prallte gegen die Böschung sowie gegen ein Wahlplakat. Wie das Auto wurde dieses beschädigt.

Augenzeugen sahen, wie der junge Lenker wieder einstieg und in Richtung Bremgarten weiterfuhr. Die Kantonspolizein konnte das Auto wenig später anhalten. Am Steuer sass ein 18-jähriger Schweizer, der unverletzt war. Er räumte ein, barfuss fahrend zu stark beschleunigt zu haben.

Die Kantonspolizei nahm dem Neulenker den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Diesen besitzt er erst seit August.

Betrunken gegen Hauswand geprallt

Mit einem BMW M3 war ein 21-jähriger Serbe um 1.15 Uhr in Vordemwald unterwegs. Auf der Gländstrasse fuhr er von Rothrist her ins Dorf hinein und verlor dabei die Herrschaft über sein leistungsstarkes Fahrzeug. In der Folge prallte dieses schleudernd gegen eine Hausecke. Der junge Mann war unverletzt, aber stark alkoholisiert. So ergab der Atemlufttest einen Wert von rund 0.7 mg/L*. Er musste im Spital eine Blutprobe abgeben.

Die Kantonspolizei nahm ihm den Führerausweis ab. Auch dieser Neulenker besitzt ihn erst seit August. Am BMW entstand ein Schaden von etwa 30’000 Franken.


Stark beschädigter BMW M3 in Vordemwald


Gegen Leitplanke geschleudert

Weil er deutlich zu schnell fuhr, verlor wiederum ein Neulenker um 2.40 Uhr auf der A1 bei Neuenhof die Kontrolle über seinen Audi A6. In Richtung Bern fahrend geriet er ins Schleudern und prallte gegen die Mittelleitplanke. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Am Auto sowie an der Leitplanke entstand beträchtlicher Schaden.

Die Kantonspolizei Aargau nahm dem 21-jährigen Schweizer den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab.

Mit beschädigtem Auto weitergefahren

Diesmal nicht ein Neulenker, sondern eine alkoholisierte 54- jährige Frau verursachte schliesslich einen weiteren Selbstunfall. Ein Automobilist traf sie kurz nach ein Uhr im Zentrum von Bünzen in ihrem Auto an. Weil dieses stark beschädigt war, rief der Augenzeuge die Kantonspolizei. Diese stellte dann fest, dass die Frau auf der Fahrt von Boswil her irgendwo gegen einen Randstein gefahren sein musste. Trotz mutmasslich gebrochener Vorderachse war sie weitergefahren.

Der Atemlufttest bei der unverletzten Schweizerin ergab einen Wert von rund 0.6 mg/L*. Sie musste eine Blutprobe abgeben. Die Kantonspolizei nahm ihr den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab.

Der Schaden am Auto beläuft sich auf rund 6’000 Franken.


*Neue Alkoholgrenzwerte

  • Im Zusammenhang mit der beweissicheren Atemalkoholprobe gelten seit dem 1. Oktober in der Schweiz neue Messeinheiten.
  • Neu wird der Alkoholwert in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/L) angegeben.
  • Bei den gesetzlichen Grenzwerten erfolgen keine Änderungen.
  • 0.25 mg/L = 0.50 Promille
  • 0.40 mg/L = 0.80 Promille
  • Bis die Polizei im Aargau die neuen Messgeräte angeschafft hat, müssen Betroffene unter den gegebenen Voraussetzungen weiterhin eine Blutprobe abgeben.

 

Meldung von: Kantonspolizei Aargau
Artikelbilder: Kantonspolizei Aargau

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