Familien mit pflegebedürftigen Kindern sollen besser unterstützt werden
Familien, die schwerbehinderte oder schwerkranke Kinder zu Hause betreuen und pflegen, müssen stärker unterstützt werden. Betroffene Familien sind auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen, die sie wirkungsvoll entlasten.
Dies stelle der Bundesrat fest. Zum Gesetzesentwurf, den die zuständige Kommission erarbeitet hat, nahm er daher Stellung.
Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen im Alltag. Ausserdem reichen die Unterstützungsmöglichkeiten häufig nicht aus. Für viele Familien würde eine punktuelle Betreuung, eine Betreuung während mehrerer Tage oder an Wochenenden die Situation bedeutend verbessern.
In Erfüllung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Joder (12.470) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates dem Bundesrat in einem Bericht einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vorgelegt. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause betreuen, mehr Unterstützung brauchen. Meist handelt es sich dabei um Kinder, die eine Entschädigung der Invalidenversicherung (IV) für Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades und einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) erhalten.
Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Kommission, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) anzuheben. Er lehnt es hingegen ab darauf zu verzichten, den IPZ vom Betrag des Assistenzbeitrags abzuziehen. Denn dies würde eine Doppelentschädigung derselben Leistungen bedeuten. Er unterstreicht zudem die Notwendigkeit, das Projekt der Kommission mit dem Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen zu koordinieren.
Für den Intensivpflegezuschlag gibt es drei Grade, die sich nach dem Betreuungsaufwand richten (vier, sechs oder acht Stunden). Der Zuschlag (in Franken pro Monat) würde wie folgt erhöht:
- IPZ 4 gegenwärtig: 470 CHF – erhöht auf: 940 CHF
- IPZ 6 gegenwärtig: 940 CHF – erhöht auf: 1645 CHF
- IPZ 8 gegenwärtig: 1410 CHF – erhöht auf: 2350 CHF
Eine solche Anhebung des Intensivpflegezuschlags würde für die IV zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken führen. Nach Ansicht des Bundesrates hätten diese zusätzlichen Kosten keine Auswirkungen auf die Entschuldung der IV, die gemäss den aktuellen Projektionen weiterhin per 2030 möglich wäre. Nun muss die Bundesversammlung zur Vorlage Stellung nehmen.
Artikel von: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Geschäftsfeld Invalidenversicherung
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