Einsatz bei Parteiveranstaltung PNOS: Richtigstellung der Kapo St.Gallen

Am Samstag (22.10.2016) ist eine Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (kurz „PNOS“) in Kaltbrunn durchgeführt worden. Der Anlass löste einen grösseren Polizeieinsatz aus; die Kantonspolizei St.Gallen berichtete darüber.

Sie sieht sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, dass der Auftritt eines Sängers zuvor mit der Parteileitung der PNOS ausgehandelt worden sei. Dies trifft nicht zu und bedarf einer Richtigstellung.

Richtig ist, dass gegen ein Mitglied der Band FLAK ein kurzfristig verfügtes Einreiseverbot des Bundesamtes für Polizei bestand, das von der Kantonspolizei St.Gallen beantragt worden war. Dieses Einreiseverbot konnte ihm aber im Ausland nicht eröffnet werden und blieb damit vorerst unwirksam.

Die Grenzbehörden waren informiert, trotzdem gelang es dem Sänger mit deutscher Staatsangehörigkeit, unkontrolliert in die Schweiz einzureisen. Zudem schaffte es der Sänger, unerkannt und nicht im eigenen Auto, an den Versammlungsort zu gelangen.

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit im Rahmen des Gesamteinsatzes entschied sich die Kantonspolizei St.Gallen, dem Mann erst nach seinem Auftritt das Einreiseverbot auszuhändigen.

Um 22 Uhr wurde er in polizeiliche Räumlichkeiten verbracht. Dort ist ihm das Einreiseverbot eröffnet worden. Unmittelbar danach wurde er kontrolliert an die Grenze geleitet, wo die Ausreise aus der Schweiz erfolgte. Erst jetzt, nach Eröffnung des Einreiseverbots, wird sich der Sänger – sollte er während der Dauer des Einreiseverbots nochmals in die Schweiz einreisen – strafbar machen.

 

Artikel von: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Fine Art – shutterstock.com

Für St.Gallen

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN