Achtung, Stolperfalle! Parkierte Velos vor Zebrastreifen Gefahr für Sehbehinderte

Während zwei Stunden hat die Kantonspolizei am vergangenen Freitagmittag auf der Lyss Velolenkerinnen und -lenker auf ein für sehbehinderte Personen gefährliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht: das widerrechtliche Abstellen und Parkieren von Velos vor einem Fussgängerstreifen.

Dabei wurden die Mitarbeiter des Community Policing unterstützt von Vertretern des Blindenheims Basel, der Sehbehindertenhilfe Basel und zwei Sehbehinderten.

Diese beiden Personen erläuterten den Velolenkerinnen und Velolenkern eindrücklich, wie falsch parkierte Zweiräder zu einer „Stolperfalle“ mit hoher Verletzungsgefahr werden können – beispielsweise eben vor einem Fussgängerstreifen und in dessen Verlängerung.

Fünfzehn verkehrsbehindernd abgestellte Velos trafen die Polizisten zu Beginn der Aktion auf der Lyss an; zwölf Halterinnen und Halter konnte sie in den folgenden zwei Stunden darauf sensibilisieren, ihre Fahrräder künftig korrekt abzustellen. Neben den Gesprächen gab es die Möglichkeit, mit Augenbinde und Blindenstock einen kurzen Parcours – freilich auch mit Hindernissen – zu absolvieren.


Aktion der Kantonspolizei Basel-Stadt

Die Kantonspolizei macht darauf aufmerksam, dass gemäss Strassenverkehrsgesetz Fahrzeuge nicht an Orten parkiert oder abgestellt werden dürfen, an denen sie den Verkehr behindern oder gefährden. Im Fall von Fahrrädern drohen eine Busse von zwanzig Franken sowie ein kostenpflichtiger Abtransport in den Zentralen Sicherstellungsort für Zweiradfahrzeuge im Zeughaus. Die Gebühr dafür beträgt 35 Franken.

 

Meldung von: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbilder: Kantonspolizei Basel-Stadt

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