Wiederaufnahme der Entwicklungsprogramme in Eritrea wird erwogen

Eine Wiederaufnahme der Entwicklungsprogramme in Eritrea soll durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) geprüft werden. Die erste Phase soll sich mit der Zukunftsperspektive der Jugendlichen befassen. 2 Mio. CHF im Jahr sollen laut einem am 2. November 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht in Pilotprojekte im Bereich Schaffung von Arbeitsplätzen und Berufsbildung gesteckt werden. Ein Kooperationsbüro wird allerdings jetzt noch nicht wiedereröffnet.

Das gezielte und begrenzte Engagement der DEZA ist ein erster Schritt der Schweiz hin zum Aufbau einer echten Zusammenarbeit. Es wird sich zeigen, ob die eritreische Regierung bereit ist, mit der Schweiz eine auf Dialog beruhende Partnerschaft einzugehen, die namentlich zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Land beitragen soll.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will ausserdem prüfen, ob Eritrea bereit ist, transparente und effiziente operationelle Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Weg für ein umfassenderes Entwicklungsprogramm ebnen könnten.

Die Strategie des Bundesrats für Eritrea beruht in erster Linie auf einer ausgewogenen Partnerschaft. Der Bundesrat will nicht nur den Dialog fortführen, sondern auch intensivieren, um schrittweise Verbesserungen anzustossen und zu begleiten. Konkret müssen beide Seiten Schritte unternehmen: die Schweiz durch Entwicklungsbeiträge, d. h. durch konkrete und gezielte Projekte; Eritrea durch eine Verbesserung der Menschenrechtslage und Bemühungen im Migrations- und Wirtschaftsbereich.

Die Schweiz verfolgt die Lage in Eritrea laufend. Sie überprüft ihre Asyl- und Rückführungspraxis kontinuierlich und passt sie gegebenenfalls an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfasste 2015 einen Bericht über Eritrea und veröffentlichte nach einer Mission in Eritrea im Juni 2016 eine aktualisierte Fassung. Der Austausch mit den eritreischen Behörden wird fortgesetzt, und Vertreter der Bundesverwaltung reisen regelmässig nach Eritrea.

Die Schweiz setzt sich auch dafür ein, dass die Menschenrechte durch die Instrumente des Menschenrechtsrats besser durchgesetzt werden. Sie prüft gegenwärtig ein entsprechendes Engagement mit der UNO vor Ort. Damit dieser Prozess möglichst erfolgversprechend ist, muss die internationale Zusammenarbeit im Land so weit wie möglich koordiniert werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits die nötigen Kontakte geknüpft, die ein koordiniertes Vorgehen mit den europäischen Ländern ermöglichen, die die Vorstellungen der Schweiz teilen und gleiche Interessen verfolgen.

Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht trägt dem Postulat 15.3954 von Nationalrat Gerhard Pfister Rechnung.

 

Artikel von: Der Bundesrat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Artikelbild: © argus – shutterstock.com

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