Aargau: Infolge Übermüdung und Alkoholeinfluss Selbstunfälle – eine Person verletzt

Drei Verkehrsteilnehmer kamen von der Strasse ab und verursachten dabei einen Selbstunfall. In zwei Fällen steht Übermüdung im Vordergrund, eine Unfallfahrerin stand unter Alkoholeinfluss. Die Kantonspolizei nahm allen drei Beschuldigten den Führerausweis vorläufig ab.

Eine Person wurde verletzt und musste ins Spital eingeliefert. Die Sachschäden betragen mehrere zehntausend Franken.

In der Nacht auf Dienstag, 08. November 2016 ereigneten sich auf Aargauer Strassen mehrere Verkehrsunfälle. Bei drei Selbstunfällen stand Übermüdung oder Alkoholeinfluss im Vordergrund.

Ein in Richtung Mellingen fahrender 34-jähriger Slowake kam um zirka 23.50 Uhr in Wohlenschwil von der Strasse ab und prallte mit seinem Kia gegen einen Baum. Der Unfallfahrer blieb unverletzt. Nach ersten Erkenntnissen dürfte er am Steuer eingeschlafen sein. Der Sachschaden beträgt zirka 10’000 Franken.

In einer Rechtskurve verursachte um zirka 00.40 Uhr eine 34-jährige Peugeot-Fahrerin einen Selbstunfall. Nachdem das Auto der Slowakin in Nussbaumen von der Hertensteinerstrasse abkam, hob es ab, durchbrach eine Hecke und prallte gegen einen Baum. Die Unfallfahrerin, die unter Alkoholeinfluss stand, konnte das Fahrzeug verlassen.

Sie wurde verletzt und musste ins Spital geführt werden. Der Atemlufttest ergab einen Wert von zirka 0,6 mg/l. Es musste eine Blutentnahme angeordnet werden.

Der Sachschaden wird auf über 40’000 Franken geschätzt.






Am frühen Dienstagmorgen, kurz vor 05.00 Uhr, fuhr eine 49-jährige Schweizerin mit ihrem Toyota in Mühlau auf der Bahnhofstrasse Richtung Bahnhof. In der Folge kam sie von der Strasse ab und kollidierte mit einem Carport einer Liegenschaft. Dabei wurde zusätzlich ein parkiertes Auto beschädigt. Die Unfallfahrerin blieb unverletzt. Sie dürfte infolge Übermüdung verunfallt sein. Der Sachschaden beträgt zirka 40’000 Franken.

Die Kantonspolizei nahm allen drei Verunfallten den Führerausweis auf der Unfallstelle zu Handen der Entzugsbehörde ab. Zudem werden sie an die zuständigen Staatsanwaltschaften verzeigt.

 

Meldung von: Kantonspolizei Aargau
Artikelbilder: Kantonspolizei Aargau

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