Lage der Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich ist kritisch

Der Aktionskreis Behindertenpolitik Kanton Zürich sorgt sich um die Lage von Menschen mit Behinderung, die sich zunehmend Existenzängsten ausgesetzt sehen. Von Sparmassnahmen bei den Zusatzleistungen sei dringlich abzuraten.

Insbesondere im teuren Kanton Zürich sind kantonale Beihilfen, Zuschüsse sowie Gemeindezuschüsse für Menschen mit Behinderung essentiell. Sie ermöglichen IV-Rentnerinnen und -Rentnern die soziale Integration und verhindern ein Abrutschen in die Sozialhilfe.

Doch seit Jahren erfüllen die Zusatzleistungen ihren ursprünglich vorgesehen Auftrag nicht mehr, die finanzielle Existenz von IV- und AHV-Rentnerinnen und -Rentnern angemessen zu sichern. Der Aktionskreis Behindertenpolitik Kanton Zürich fordert nun Politikerinnen und Politiker, Behörden auf allen Ebenen – national, kantonal, kommunal – zur Zusammenarbeit und Verbesserung der Situation auf. Dafür hat er fünf Massnahmen definiert.

1. Zusatzleistungsniveau anpassen: Die finanzielle Existenz von Menschen mit Behinderung muss auch in Zukunft gesichert sein.
2. Mietpreisentwicklung berücksichtigen: Solange der Bund dieses Anliegen hinauszögert, muss der Kanton Zürich über kantonale EL-Mietzinslimiten einen Ausgleich schaffen.
3. Mehr Selbständigkeit und Teilhabe für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner: Erhöhung des Betrags für persönliche Auslagen.
4. Echte Wahlfreiheit ermöglichen: Unterstützungsbedarf auch in neuen Wohnmodellen decken.
5. Finanziellen Handlungsspielraum zulassen: Keine Reduktion des EL-Vermögensfreibetrags.

Mit den aufgezeigten Massnahmen kann der Kanton Zürich erste Schritte in Richtung Umsetzung der vor zwei Jahren unterzeichneten UNO-Behindertenrechtskonvention vornehmen. Neben der schweizerischen Bundesverfassung verlangen auch die Vereinten Nationen von der Schweiz eine ausreichende Existenzsicherung für Menschen mit Behinderung. Ein Ziel, das im Kanton Zürich aufgrund immer höherer Lebenskosten und dem angespannten Wohnungsmarkt seit Jahren nicht mehr erfüllt wird.

Die fünf Forderungen werden im neusten Positionspapier des AKB Zürich im Detail erläutert. Es steht zum Download auf der Webseite bereit: www.akb-zh.ch.

Im Aktionskreis Behindertenpolitik Kanton Zürich (AKB Zürich) haben sich mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, Curaviva Kanton Zürich, insieme Dachverband Kanton Zürich, INSOS Zürich und Pro Infirmis Zürich am 9. Juni 2015 fünf grosse kantonale Verbände und Fachorganisationen im Behindertenbereich zusammengeschlossen. Der AKB vertritt die fachlichen und sozialpolitischen Interessen von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich und gibt ihnen eine politische Stimme.

 

Artikel von: Pro Infirmis Schweiz
Artikelbild: © Pressmaster – shutterstock.com

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