Schweiz: Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo angestrebt

Die Schweiz will mit dem Kosovo Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen aufnehmen. Einen entsprechenden Auftrag hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. November dem Eidgenössischen Departement des Innern erteilt. Ziel ist, zu ermöglichen, dass Kosovaren ihre Alters- und Invalidenrenten wieder im Ausland ausbezahlt erhalten.

2009 hatte der Bundesrat entschieden, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen im Verhältnis zum Kosovo ab dem 1. April 2010 nicht mehr anzuwenden. Seither ist Kosovo der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen bestehen.

Inkrafttreten in zwei bis drei Jahren angestrebt

Kosovarische Staatsangehörige erhalten dadurch schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Dies soll das Abkommen wieder ermöglichen. Es soll zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch enthalten. Die Renten der 2. Säule werden unabhängig von der Existenz eines Abkommens ins Ausland ausbezahlt.

Kosovo hat seit 2010 seine Gesetzgebung auf dem Gebiet der Sozialversicherungen massgeblich entwickelt und eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut. Die praktische Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden wurde anhand von Pilotfällen evaluiert.

Das einmal ausgehandelte Abkommen muss von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden. Es dürfte zwei bis drei Jahre dauern, bis es in Kraft tritt. In der Schweiz wohnen rund 112‘000 Kosovarinnen und Kosovaren.

 

Artikel von: Der Bundesrat / Eidgenössisches Departement des Innern / Bundesamt für Sozialversicherungen
Artikelbild: © argus – shutterstock.com

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