Kanton Aargau – Zustimmung zu Disziplinarregelung für stationäre Einrichtungen
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) im Kanton Aargau hat der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Disziplinarmassnahmen in stationären Einrichtungen zugestimmt. Eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz wurde einstimmig befürwortet.
Wie schon in der ersten Beratung folgte die Kommission jetzt auch in der zweiten Beratung dem regierungsrätlichen Antrag auf Schaffung einer Gesetzesgrundlage für Disziplinarmassnahmen in stationären Einrichtungen. Im Kanton Aargau betrifft diese Bestimmung nur das Jugendheim Aarburg.
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist notwendig, weil bisher nur Disziplinarmassnahmen für jugendstrafrechtlich eingewiesene Jugendliche über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügen, nicht aber die Disziplinarmassnahmen für nach Zivilrecht eingewiesene Jugendliche. Die Vorlage wird im Grossen Rat voraussichtlich Mitte Dezember in 2. Beratung behandelt.
Artikel von: Kanton Aargau – GROSSER RAT Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK)
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