Vogelgrippe: Schweizweite Massnahmen für die Geflügelhaltung verordnet

Hühner, Enten und weiteres Geflügel dürfen ab sofort schweizweit nicht mehr im Freien gefüttert und getränkt werden. Begründet wird die Anordnung mit dem Auftreten der gefährlichen Vogelgrippe bei Zugvögeln am Bodensee sowie am Genfersee. Die Massnahmen sind vorerst befristet bis zum 31. Januar 2017. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf Menschen gibt es keine Hinweise.

Nachdem über die letzten zehn Tage zahlreiche Wasservögel auf dem Bodensee am Vogelgrippevirus H5N8 verendet sind, wurde die hochansteckende Krankheit bei Wildvögeln auch auf weiteren Seen in der Westschweiz festgestellt. Der Vogelgrippe-Erreger ist vermutlich von Zugvögeln aus Zentralasien nach Mitteleuropa getragen worden.

Um den Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln und damit das Risiko einer Übertragung des Virus möglichst zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke von Hausgeflügel schweizweit ab sofort in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.

Damit die Massnahmen auch im Aargau flächendeckend umgesetzt werden, hat der kantonale Veterinärdienst die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter direkt per Brief informiert. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind bis auf weiteres nicht erlaubt.

Noch keine Meldungen im Kanton Aargau

Für eine Ansteckung in Aargauer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Auch mussten bisher an keinen Wasservögeln Proben zur Untersuchung genommen werden, die verendet aufgefunden wurden. Die Situation muss aber weiterhin beobachtet werden.

Je nach Entwicklung der Seuchenlage in Mitteleuropa werden die Bundesbehörden eine Neubeurteilung vornehmen. Aktuelle Informationen werden laufend auf der Internetseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen veröffentlicht (www.blv.admin.ch).

Der aktuelle Vogelgrippe-Erreger H5N8 ist für Menschen ungefährlich. Damit unterscheidet er sich klar zum Erreger H5N1, der vor zehn Jahren in der Schweiz aufgetreten ist. Auch gibt es keine Hinweise, dass Hunde, Katzen oder andere Säugetiere von infizierten Wildvögeln angesteckt werden können.

Auffällige Vogelfunde melden

Der kantonale Veterinärdienst ruft alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, die erlassenen Vorschiften einzuhalten. Werden mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort gefunden, so ist der örtliche Jagdaufseher oder ein Tierarzt zu benachrichtigen. Dieser sorgt für das Ein-sammeln und Einsenden von verdächtigen Tieren zur Untersuchung.

Amtliche Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen, müssen amtlich registriert sein. Geflügelhalterinnen und -halter, die bei der Abteilung Landwirtschaft des Kantons noch nicht registriert sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an folgende Adresse: tvdaargau@ag.ch.

 

Artikel von: Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales
Artikelbild: taviphoto – shutterstock.com

MEHR LESEN