Zürich: Wurde in dem Kochareal eine Hanfplantage betrieben?

Der gestützt auf Abbildungen in der Sonntagszeitung vom 9. Oktober 2016 von verschiedenen Seiten geäusserte Verdacht, auf dem besetzten Kochareal in Zürich könnte eine Hanfplantage betrieben werden, liess sich nach durchgeführten Ermittlungen der Stadtpolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nicht erhärten.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb am 10. November 2016 eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.

Im Rahmen der Berichterstattung der Sonntagszeitung vom 9. Oktober 2016 über das seit einigen Jahren besetzte Koch-Areal in Zürich kam der Verdacht auf, dass auf dem Areal eine Hanfplantage betrieben werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl leitete deshalb am 10. Oktober 2016 sofort ein Vorermittlungsverfahren ein und beauftragte die Stadtpolizei Zürich mit den entsprechenden Ermittlungen. Zusätzlich nahm der zuständige Staatsanwalt eine Besichtigung des Areals vor.

Sowohl die durchgeführten Ermittlungen der Polizei als auch der Augenschein der Staatsanwaltschaft zeigten, dass auf dem Koch-Areal in den letzten Wochen keine Hanfplantage betrieben worden ist. Weder liess der Stromverbrauch der besetzten Liegenschaft den Schluss auf den Betrieb einer Hanfplantage mit der dazu notwendigen energieintensiven Beleuchtung zu, noch befanden sich auf dem Areal die für den Betrieb notwendigen Belüftungs- oder Bewässerungsinstallationen. Anlässlich des persönlichen Augenscheines liessen sich sodann ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte für den Betrieb bzw. die kürzliche Schliessung einer solchen Plantage finden.

Neben dem Umstand, dass es sich beim Besitz und Konsum der in der Sonntagspresse abgebildeten und auch durch die Polizei aufgenommenen, von aussen sichtbaren Outdoorpflanzen, um einen leichten, unter Umständen gar straflosen Übertretungsstraftatbestand handelte, wäre selbst bei einer erfolgreichen Sicherstellung der Pflanzen eine anklagegenügende Zuordnung zu bestimmten Personen de facto unmöglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb mit Datum vom 10. November 2016 eine Nichtanhandnahme verfügt.

Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt der zuständige Leitende Staatsanwalt, lic.iur. Daniel Kloiber, am 18.11.2016 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter Telefon 044 248 24 35.

 

Meldung von: Stadtpolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Jan Faukner – shutterstock.com

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