UNO-Empfehlungen für Geschlechter-Gleichstellung in der Schweiz
Der für Gleichstellung zuständige UNO-Fachausschuss hat aktuell Handlungsempfehlungen veröffentlicht, mit denen die Schweiz aufgefordert wird, entsprechend aktiv zu werden. Die empfohlenen Massnahmen betreffen die Stärkung der institutionellen Gleichstellungsarbeit, die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.
Anlass für das Aktivwerden des UNO-Fachausschusses war die turnusmässige Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in der Schweiz. Sie findet bereits seit 2001 statt. Nachdem die Schweiz Anfang November dem Ausschuss in Genf Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen die Diskriminierung der Frau vorgestellt hatte, veröffentlicht dieser jetzt die rund 70 Handlungsempfehlungen für die Schweiz.
Wo die Schweiz in der Verantwortung ist
Die UNO begrüsst „den dank Gesetzesreformen erzielten Fortschritt der Schweiz in Sachen Gleichstellung“ ausdrücklich und nennt als wichtige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung u.a. die Chancengleichheitsprogramme an den Universitäten und Fachhochschulen, die Ratifizierung der ILO-Konvention zum Mutterschutz sowie die verstärkte Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt wie weibliche Genitalverstümmelung (FGM) und Zwangsheirat.
Demgegenüber sieht die UNO die Schweiz in der Verantwortung, Gleichstellungsfachstellen auf nationaler und kantonaler Ebene zu stärken sowie mit genügend Kompetenzen und Ressourcen auszustatten. Handlungsbedarf für die Schweiz besteht laut der UNO ebenfalls bei der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.
Diesbezüglich fordert der Ausschuss die Schweiz insbesondere auf, weitere Massnahmen zu treffen, um die Lohnungleichheit zu bekämpfen und mittels Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und der Einführung eines Vaterschaftsurlaubes die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ebenfalls ruft er die Schweiz dazu auf, ihre Bemühungen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu intensivieren. Die UNO-Empfehlungen beziehen sich ferner auf die aussenpolitischen Verpflichtungen der Schweiz, beispielsweise den Schutz von Menschenrechtsaktivisten.
Rechtlich nicht verbindlich, dennoch grosses Gewicht
Die Empfehlungen sind für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Da der UNO-Fachausschuss jedoch zur Kontrolle der CEDAW-Vertragserfüllung eingesetzt wurde, kommt ihnen grosses Gewicht zu. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG wird daher, gemeinsam mit Partnern und betroffenen Bundestellen, die Empfehlungen analysieren und die Zuständigkeiten klären.
Innerhalb von zwei Jahren verlangt der Ausschuss von der Schweiz einen Zwischenbericht zur Umsetzung folgender drei Empfehlungen: Entwicklung einer nationalen Gleichstellungsstrategie und eines Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Erstellung einer Studie zu den Auswirkungen des Rentensystems auf Paare mit geringem Einkommen.
Artikel von: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
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