Interurbane Arbeitsgruppe Cannabis – Start einer Online-Befragung

Cannabis stellt in der Schweiz die am häufigsten konsumierte illegale Droge dar. 6.5 Prozent der Schweizer haben in den letzten zwölf Monaten zumindest einmal Cannabis konsumiert. Ein geregelter Cannabisverkauf wird daher immer wieder diskutiert. Aus diesem Grund ist aktuell eine anonyme Online-Befragung unter www.canreg.ch gestartet.

Sie soll die Bereitschaft zur Teilnahme an Pilotprojekten klären, bei denen ein regulierter Cannabisverkauf in den Städten Bern, Zürich und den Kantonen Basel-Stadt und Genf durchgeführt wird.

Teilnahme an Projekt zu kontrolliertem Verkauf

In mehreren Kantonen und Städten sind zum Umgang mit Cannabis politische Vorstösse unternommen worden. Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis erarbeitet aufgrund dieser politischen Aufträge mögliche Projekte zum regulierten Verkauf an Cannabis-Konsumenten. Ziel ist insbesondere eine Schadensminderung. Die Arbeitsgruppe vereint Fachleute des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, der Stadtverwaltung der Stadt Bern, der Universität und des Kantons Genf sowie der Stadtverwaltung Zürich.

Die Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich führen unter www.canreg.ch eine Online-Befragung zur Teilnahmebereitschaft an einem regulierten Cannabisverkauf im Rahmen einer Studie durch. Die Online-Umfrage soll klären, unter welchen Bedingungen Cannabis-Konsumenten sich an einem mehrjährigen Studienprojekt zum kontrollierten Verkauf beteiligen würden. Unter anderem werden Menge, Gründe und die Form des Konsums erhoben. Die Online-Befragung wird anonym durchgeführt und dauert vom 21. November bis 21. Dezember 2016. Die Resultate werden im Frühling 2017 publiziert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Befragungs-Ergebnisse Basis für Projekt-Designs

Aufgrund der Ergebnisse werden im Anschluss konkrete Projekt-Designs für spezifische Zielgruppen im Rahmen des interurbanen Projekts ausgearbeitet. Nach Einverständnis und Budgetbewilligung durch die zuständigen Gremien in den jeweiligen Städten und Kantonen sowie der Beurteilung durch die zuständigen Ethikkommissionen soll dann gemeinsam beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt beantragt werden.

 

Artikel von: Stadt Zürich, Stadt Bern, Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Université de Genève
Artikelbild: © Jiri Hera – shutterstock.com

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