Kanton Bern: Unfallwild darf zum Teil verwertet werden
Bisher durften im Kanton Bern Wildtiere, die bei Unfällen angefahren wurden, grundsätzlich nicht als Nahrungsmittel verwendet werden, sondern mussten entsorgt werden. Die entsprechenden Bestimmungen werden jetzt etwas gelockert. Unter bestimmten Bedingungen ist danach doch eine Verwendung möglich.
Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren rückt die Wildhut seit Mitte 2013 nur noch zwischen 7 Uhr und 19 Uhr aus. Während der Nacht übernimmt die Kantonspolizei diese Aufgabe. Gleichzeitig wurde damals beschlossen, dass alle angefahrenen Tiere (Fallwild) zu entsorgen sind und nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden dürfen.
Die Zusammenarbeit zwischen Wildhut und Polizei hat sich inzwischen gut eingespielt. Beim Fallwild sieht das Jagdinspektorat jedoch Handlungsbedarf. Seitens der Wildhut, vieler Bürgerinnen und Bürger aber auch der Politik wurde immer wieder der Wunsch geäussert, dessen Verwertung wieder zuzulassen.
Unter diesen Bedingungen ist Verwertung möglich
Auf Grund dieser Rückmeldungen hat das Jagdinspektorat jetzt beschlossen, den vorhandenen Spielraum besser zu nutzen. Fallwild kann künftig wieder verwertet werden, wenn dies lebensmittelrechtlich zulässig ist. Dabei gilt: Fallwild, das mit einem Fangschuss getötet werden muss, darf verarbeitet werden. Fallwild, das durch eine Kollision mit einem Fahrzeug ums Leben kommt, darf wegen der Vorschriften für Lebensmittel weiterhin nicht in die Nahrungskette für Menschen gelangen und ist zu entsorgen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Jagdinspektorat und Polizei ändert die Lockerung der Verwertung von Fallwild nichts. Ebenfalls nichts ändert sich für Personen, die in einen Unfall mit einem Wildtier verwickelt werden. Sie können sich wie bisher tagsüber an die Wildhut und nachts an die Polizei wenden.
Artikel von: Kanton Bern – Volkswirtschaftsdirektion
Artikelbild: © Carsten Medom Madsen – shutterstock.com
Vorheriges Artikelbild: © Bjoern Wylezich – shutterstock.com